Am 12. Juni 2011 wählte die Türkei, NATO-Mitglied und EU-Beitrittswerberin, ihr Parlament, die Große Nationalversammlung. In der Militärrepublik mit beinahe schon imperialistischem Animo im nationalistischen und religiösen Bereich verfestigt sich nun ein Vierparteiensystem. Das türkische Parlament verfügt über eine fixe Anzahl von 550 Abgeordneten, die mittels Mehrheitswahlrechts in den 81 Provinzen (= Wahlkreise) ermittelt werden. Die absolute Besonderheit: Wenn ein gewählter Kandidat einer Partei angehört, die es landesweit nicht über die 10-%-Hürde schafft, verfallen seine Stimmen. Werden nach der Wahl Sitze durch Tod oder Mandatsniederlegung frei, bleiben sie das auch. Überschreitet die Zahl der leeren Plätze mit der Zeit 5 %, so wird in den betroffenen Provinzen nachgewählt.