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10. Feber 2015 / 15:30 Uhr

Auch WK-Wahl 2015 droht Anfechtung

Unzensuriert.at hat bereits in der Vergangenheit mehrmals über massive Vorwürfe bezüglich der Wirtschaftskammerwahl 2010 berichtet. Wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bzw. der Wahlmanipulation hat die freiheitliche Wirtschaftsplattform FPÖ pro Mittelstand eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Sachverhaltsdarstellung führte schlussendlich zu umfassenden Ermittlungen samt einen dicken Akt. Aus Justizkreisen ist bekannt, dass gegen rote Funktionäre, wie Wilhelm Turecek, Rudolf Bambule und Heinz Fischelmaier ermittelt wird. Auslöser waren die Wahlkarten, die von Unternehmern beantragt werden konnten. Viele Wahlkarten sollen allerdings ohne Wissen der Unternehmer beantragt und sogar von fremden Personen ausgefüllt worden sein. Auch sollen Wahlkarten von Personen, die für eine wahlwerbende Fraktion tätig waren, abgeholt worden sein. Weiters steht Akan Keskin, der als mächtigster Mann auf den Wiener Märkten gilt, im Visier der Justiz. Unzensuriert.at hat die Presseabteilung des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) sowie Akan Keskin bereits um eine Stellungnahme ersucht. Bis dato war noch niemand bereit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Über jene Vorwürfe, in die Akan Keskin verwickelt ist, wird unzensuriert.at demnächst berichten.

Wirtschaftskammer provoziert Wahlanfechtung

Unabhängig davon droht auch die Wirtschaftskammerwahl 2015 ein rechtliches Nachspiel zu haben. Reinhard Pisec, Präsident von FPÖ pro Mittelstand nannte drei Gründe. Zum einen hat die Wirtschaftskammer angekündigt, von sich aus offizielles Personal zu den wahlberechtigten Unternehmern zu schicken, um beantragte Wahlkarten abzuholen. Die WK reagiert damit zwar auf die Missstände, dass Wahlkarten von fremden Personen abgeholt wurden. Dennoch ist selbst eine Abholung durch WK-Personen nicht zulässig, so Pisec, der sich auf das Gesetz beruft, dass Wahlkarten ausschließlich über den Postweg zu verschicken sind.

Weiters gibt es einige Fachgruppen, wo für diverse Fraktionen mehr Kandidaten aufscheinen, als es rechtlich zulässig ist. „Es dürften maximal doppelt soviele Kandidaten antreten als Mandate für die Fachgruppe vergeben werden können“, merkte Pisec an. Der gravierendste Punkt allerdings ist, dass der schwarze Wirtschaftsbund und SWV lange nach Ablauf der gesetzlichen Frist eine Änderung der Kandidaturen durchführten. Pisec erklärt: „Bis 5. Jänner 2015 hätten die Unterstützungserklärungen für die Listen der Fraktionen in den einzelnen Fachgruppen eingereicht werden müssen. Dem SWV ist das bei sechs der 16 Fachgruppen nicht gelungen. Im Zuge der Sitzung der Hauptwahlkommission, die am 29. Jänner 2015 stattfand, mauschelte der SWV mit dem Wirtschaftsbund einen Pakt aus. Beide Fraktionen bildeten in den 6 betroffenen Fachgruppen Einheitslisten. Diese Gemeinschaftslisten sind auf Platz 1, der Platz 2 bleibt frei – sie wurden aber erst nach Fristende eingereicht, was rechtlich nicht zulässig ist!“ Am 2. Februar wurden die bis dahin schon veröffentlichten Verlautbarungen der  Listen geändert, womit auch die Unternehmer getäuscht worden seien, kritisiert Pisec. Er appellierte daran, bei der bevorstehenden WK-Wahl FPÖ pro Mittelstand zu unterstützen.

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