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Die Arbeiterkammer mit ihrer Präsidentin Renate Anderl trägt die volle Verantwortung dafür, dass der Karfreitag nach einer Entscheidung des EuGH als Feiertag abgeschafft worden ist.

8. April 2023 / 08:42 Uhr

Karfreitag: Wegen “109 Silberlingen” hat AK evangelische Gläubige verraten

Der eine oder andere Angehörige der Evangelischen Kirche hat sich wieder aus der Deckung gewagt. Gefordert wird die Wiedereinführung des Karfreitags als Feiertag für Evangelische und Altkatholische. Seit vier Jahren war durch die Änderung sämtlicher Bundesgesetze der Karfreitag dort verbannt worden, wo der Nationalrat einen Einfluss hatte.

Kommentar von Unzensurix

Noch immer ist der Karfreitag als Feiertag in den Generalkollektivverträgen verankert. So wie übrigens auch der jüdische Versöhnungstag Jom Kippur. Dass aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtsache C‑193/17 (Cresco Investigation GmbH gegen Markus Achatzi) auch der jüdische Versöhnungstag von einem Arbeitnehmer verwendet werden kann, um einen Feiertagszuschlag einzufordern, wenn er zu diesem Zeitpunkt erwerbstätig ist, hat bis dato wohl noch niemanden interessiert. Der Jom Kippur startet übrigens an einem Abend und endet am Abend des Folgetags.

109 Silberlinge

Wenngleich es bis dato beim Jom Kippur noch nie eine Forderung eines Arbeitnehmers nach einem Feiertagszuschlag gegeben hat, so traf dies ausgerechnet beim Karfreitag in Form vom Herrn Achatzi zu: einem Atheisten, der einen Feiertagszuschlag in der Höhe von 109,09 Euro zuzüglich Zinsen haben wollte. Seine Forderung hatte er allerdings erst nachträglich bei seinem Arbeitgeber vorgebracht.

Und nun kommt die Arbeiterkammer (AK) ins Spiel. Sie unterstützt auch noch den Rechtsgang bis zum EuGH. Faktisch wegen “109 Silberlingen” hat die AK, mit ihr an der Spitze Renate Anderl, danach aber die evangelischen Arbeitnehmer verraten. Denn sie hat nicht einmal den Mumm gehabt, die Klage auch bis zum Ende durchzuziehen. Denn Herr Achatzi hätte das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof verloren. Der EuGH entschied, dass ein Feiertagszuschlag im Vorhinein mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist. Das hatte Achatzi allerdings nicht getan. Und somit bekommt er auch keinen Cent.

Fazit:

Was hätte nun rechtlich aufgrund des EuGH-Urteils getan werden müssen? Nichts. Es hätte alles beim Alten bleiben können. Es hätte vielleicht eine Handvoll Arbeitnehmer gegeben, die einen Feiertagszuschlag einfordern würden, wäre der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag nicht abgeschafft worden. Den meisten Arbeitnehmern wäre es wohl nicht einmal aufgefallen, dass sie einen Feiertagszuschlag einfordern können. Die Wirtschaft wäre sicher nicht zu Grunde gegangen.

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