Der Verfassungsgerichtshof hat die staatliche Betreuung privater und parteinaher Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern für verfassungswidrig erklärt. Staatlich bezahlte Mitarbeiter dürfen solche Kanäle künftig nicht mehr im Amtsbetrieb betreuen; offizielle Behördenkanäle bleiben ausgenommen. » mehr
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