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9. Juni 2010 / 11:40 Uhr

Schlappe für Mobilfunkbetreiber: Zahlscheingebühr fällt

Viele Firmen fordern von Kunden, die keine Einzugsermächtigung geben wollen, Zahlscheingebühren ein. Wohl widerrechtlich, wie zwei kürzlich gefällte Gerichtsurteile in erster Instanz gegen den Mobilfunkbetreiber T-Mobile und ein Fitnesscenter vermuten lassen. Die rechtliche Grundlage für den Erfolg des „Vereins für Konsumenteninformation“ ist eine EU-Richtlinie. Diese verbietet ausdrücklich etwaige Benachteiligungen unterschiedlicher Zahlungsarten und fand Eingang in das heimische Zahlungsdienstegesetz.

Der Bankeinzug bietet Firmen logistische Vorteile. Die Abbuchung ist automatisiert, und in Masse kostspielige Zahlungserinnerungen sind meist nicht notwendig. Kunden dagegen werden durch diesen Zahlungsmodus benachteiligt. Sollte etwa zu viel abgebucht werden, müssen diese selbstständig eine Rückbuchung unter Beachtung der gesetzten Einspruchsfrist veranlassen.

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Mittlerweile haben mehrere Mobilfunkbetreiber auf die Urteile reagiert und verzichten – mehr oder weniger freiwillig – auf die Gebühr: Orange, Drei und die Mobilkom. T-Mobile kassiert auch nicht mehr, will sich nicht geschlagen geben und geht aus einer fragwürdigen Argumentation heraus in Berufung.
 

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