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22. Juni 2010 / 20:46 Uhr

Kinder lieben ihre Eltern – auch nach einer Trennung

Im Parlament findet kommenden Donnerstag eine parlamentarische Enquete zur gemeinsamen Obsorge statt. Diese ist trotz überwältigend positiver Auswirkungen in Österreich kein gesetzlicher Regelfall, in vielen anderen europäischen Ländern hingegen schon. Justizministerin Claudia-Bandion Ortner (ÖVP) spricht sich im Vorfeld der Debatte nun ebenfalls für eine gemeinsame Obsorge aus. Die SPÖ sperrt sich noch gegen dieses Modell.

Seit dem Jahr 2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die „Obsorge beider Elternteile" im Falle einer Scheidung zu vereinbaren. Eine Evaluierungsstudie des Justizministeriums aus dem Jahre 2002 zeigte, dass entgegen vieler Vorbehalte die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im Untersuchungszeitraum in über 53 Prozent der Fälle in Anspruch genommen wurde. In dem jüngst präsentierten Familienbericht wird die positive Wirkung bestätigt. Die gemeinsame Obsorge verbessert die Lage der Scheidungskinder.

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Positive Auswirkungen sind vor allem die schnellere Beruhigung des Konfliktniveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil und eine zehnmal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland sieht das Kindschaftsrecht in Österreich allerdings nur eine freiwillige Inanspruchnahme der gemeinsamen elterlichen Obsorge vor. Somit ist die gemeinsame Obsorge kein gesetzlicher Regelfall nach einer Scheidung.

KitzmüllerIm Rahmen einer Pressekonferenz erklärte heute FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller, dass in Österreich einzig und allein wegen der SPÖ kein dem Kindeswohl taugliches Modell zustande käme. „Partner bleiben auch nach einer Trennung Eltern. Wenn Nationalratspräsidentin Barbara Prammer die gemeinsame Obsorge als fatal und Wahnsinn bezeichnet, muss man ihr jeden Familiensinn absprechen“, reagiert die Nationalratsabgeordnete empört. Es sei hier vor allem der „Kampf der Geschlechter“ dem die SPÖ einen höheren Stellenwert einräume als dem Wohl der Kinder, führte Kitzmüller weiter aus.

Vom Koalitionspartner ÖVP kommt seit einigen Tagen Zustimmung zur Novellierung des Familienrechts. „Die gemeinsame Obsorge ist der natürliche Zustand, unnatürlich und aufgezwungen ist das Ausschalten eines der leiblichen Elternteile“, meint Justizministerin Bandion-Ortner. Nur im Problemfall soll das Gericht einem Elternteil das Sorgerecht entziehen können.

KitzmüllerWie ungerecht die derzeitige Regelung des Sorgerechts ist, schilderten zwei betroffene Frauen in berührender Weise gegen Ende der Pressekonferenz. Ihnen wurde auf Initiative ihrer geschiedenen Ehemänner vom Gericht der Kontakt zu ihren Kindern untersagt. Seither kämpfen sie gegen Windmühlen. Ähnliche Fälle werden der unabhängigen Plattform „Trennungsopfer“ nahezu täglich zugetragen. Damit zeigt sich, dass nicht nur Väter von der schmerzlichen Trennung von ihren Kindern betroffen sind.

Kitzmüller glaubt, dass die gemeinsame Obsorge als Regelfall es besitzergreifenden Elternteilen wesentlich schwieriger machen würde, das alleinige Sorgerecht zu beanspruchen und ihren geschiedenen Partner – egal ob Vater oder Mutter – davon auszuschließen. Sie hofft nun, dass bei der Enquete zum Familienrecht am Donnerstag eine gute Lösung mit allen Parteien im Sinne der Kinder möglich wird.

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