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25. Juni 2010 / 12:18 Uhr

Vergewaltigungen: Frauennotruf wirft Justiz Untätigkeit vor

Kaum ein Verbrechen wird in unserer Gesellschaft derart verabscheut wie Vergewaltigung; sehr schnell werden Diskussionen über sexuelle Gewalt emotional geführt. Der Salzburger Frauennotruf wirft der Justiz nun Untätigkeit und zu große Nachsicht vor.

Schwere Anschuldigungen gegen die Justiz

Gemäß Angaben des Frauennotrufs werden in Salzburg 600 Frauen jährlich Opfer sexueller Gewalt, aber nur zwei Prozent der angezeigten Vorfälle – der Frauennotruf spricht von 50 bis 60 Anzeigen – endeten tatsächlich vor Gericht, nur ein Prozent führe zu einer Verurteilung, was durchschnittlich ein verurteilter Vergewaltiger pro Jahr bedeute. Die Schuld dafür sei bei den Justizbehörden zu suchen, in denen „patriarchalische Strukturen“ vorherrschen würden. Die angebliche Männerdominanz führe kaum zu Anklagen, die Männer seien nicht bereit sich mit der Opferpsychologie auseinanderzusetzen.

Vergewaltigung im nahen Umfeld – schwerer Gang zur Polizei

Etwa 65 Prozent der Täter bei Vergewaltigungen stammen aus dem nahen Umfeld des Opfers wie Familie, Freundeskreis oder Arbeitskollegen. Immer wieder stehen die Täter in einem Autoritätsverhältnis zu den Opfern. Diese Nahebeziehung zwischen Opfer und Täter mache es den von sexueller Gewalt betroffenen Frauen schon schwer genug, Anzeige zu erstatten. Dazu kommen noch Scham und oftmals das Gefühl, an der Tat selbst Mitschuld zu tragen. Über die Dunkelziffer bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung kann daher nur spekuliert werden. Einigkeit besteht aber, dass die Zahl der nicht gemeldeten Fälle gerade bei diesen Delikten sehr hoch ist.

Schwierige Beweisführung

Neben den sozialen und psychischen Problemen ist auch die Beweislage bei Vergewaltigungen oftmals unklar, besonders wenn das Opfer mit dem Täter auch einvernehmlichen Sex hatte wie beispielsweise in einer Partnerschaft. Da forensische Beweise in diesen Fällen wenig aussagekräftig sind, bleibt die Aussage des Opfers, der meist eine andere Aussage des Täters entgegensteht. Freisprüche im Zweifel sind die Folge.

Justiz dementiert Untätigkeit

Diese Argumente wurden auch von der Salzburger Justiz in ihrer Erwiderung auf die Vorwürfe angeführt. Die Justiz könne nur die angezeigten Fälle verfolgen und auch das gestalte sich immer wieder als sehr schwierig. Außerdem werden die genannten Zahlen von den Justizbehörden angezweifelt. Dass die Justiz männerdominiert sei, wies die Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft zurück. In diesem sensiblen Bereich seien eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt tätig.

Beweislastumkehr oder strengere Strafen?

Von feministischen Gruppen wird immer wieder die Beweislastumkehr – der Täter muss seine Unschuld beweisen – bei Sexualdelikten gefordert. In abgemilderter Form ist dies bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bereits der Fall: Die Anschuldigung muss glaubhaft sein, die Beweislast ist damit eingeschränkt. Gerade im Strafrecht wäre dies aber ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung und somit eines der wichtigsten Grundprinzipien in diesem heiklen Bereich.

Auch andere Maßnahmen werden immer wieder angedacht: Neben generalpräventiven Maßnahmen wie strengeren Strafen und einer verlängerten Verjährungsfrist sind dies auch in der Spezialprävention die Vornahme von chemischer Kastration bei Rückfallstätern oder die Ausweitung der Möglichkeiten der Sicherheitsverwahrung.

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