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28. Juni 2010 / 22:19 Uhr

Diskussion zur Meinungsfreiheit mit breiter Kritik am Terrorgesetz

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„Die Freiheit fehlt uns erst, wenn wir sie nicht mehr unser Eigen nennen.“ – Diese Schlussworte sprach Moderatorin Barbara Kolm hinter die Diskussion zum Thema Meinungsfreiheit im Spannungsfeld mit dem vor der Tür stehenden Terrorismus-Präventionsgesetz. Die Leitern der veranstaltenden Hayek-Gesellschaft – traditionell der Freiheit in allen Lebensbereichen verpflichtet – brachte damit die Sorgen vieler der rund 100 Gäste im Wiener Palais Daun-Kinsky auf den Punkt.

Beleidigung einzelner Personen wird zum Offizialdelikt

Rosemarie Schwaiger - Die PresseVon den Diskutanten wurden in ziemlich unaufgeregter Atmosphäre einige Wahrheiten über den geplanten Anschlag auf die Meinungsfreiheit gesagt. Presse-Redakteurin Rosemarie Schwaiger (Bild links), die sich als eine von ganz wenigen Journalisten schon dieses Themas angenommen hat, sah darin eine starke Einschränkung für jeden, der mit Sprache umgeht – von Journalisten angefangen über Schriftsteller und Kabarettisten bis hin zu Politikern, die jedoch teilweise durch die Immunität geschützt seien. Gottfried Korn - MedienanwaltMedienanwalt Gottfried Korn (Bild rechts)erkannte aus der juristischen Perspektive, dass mit diesem Gesetz ein Individualangriff auf eine einzelne Person (die sich einer nach den im Gesetz genannten Merkmalen definierten Gruppe zugehörig fühlt) zu einem Offizialdelikt erhoben wird, während Beleidigungen sonst nur auf dem privatrechtlichen Weg klagbar sind. Jemanden als „Scheiß-Katholiken“ zu bezeichnen, könne dann von der Obrigkeit verfolgt werden.

Menschenrechts-Gerichtshof als Verteidiger der Meinungsfreiheit?

Andreas Khol - ÖVPDer frühere Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP, Bild links) bemühte sich, die Verantwortung für dieses Gesetz den europäischen Institutionen zuzuschieben, denn es gebe ein Übereinkommen des Europarates und einen Rahmenbeschluss des EU-Justizministerrates, durch die die Linie vorgegeben worden sei. Khol räumte jedoch ein, es sei in Europa einen „Trend zur Meinungsgesetzgebung“ spürbar. Die Regelung gehe ihm zwar weit, aber nicht zu weit, denn sie sei eingebettet in die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der – so Khol – bisher der Meinungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert beigemessen habe – einen höheren sogar oftmals als die österreichischen Gerichte. Etwa habe sich Jörg Haider die Bezeichnung als „Ziehvater des rechtsextremen Terrorismus“ von Peter Pilz letztlich gefallen lassen müssen.

Harald Ofner - Justizminister aDKhols Argumentation wurde vom früheren Justizminister Harald Ofner (FPÖ, Bild rechts) durchkreuzt, der das Sicherheitsnetz des Europäischen Gerichtshofs als für den Normalbürger reichlich nutzlos erkannte: Was nütze es jemandem, der nach einer Verurteilung seine Arbeit, sein Gehalt und seine Pensionsansprüche verloren hat, wenn er Jahre später vielleicht vom Europäischen Gerichtshof rehabilitiert werde? Ofner sah in dem Gesetzesvorhaben einen „weiteren Schritt zur Kriminalisierung des Lebens“, die durch die Einführung von Paragraphen gegen Stalking oder jetzt auch gegen das Rauchen in Gasthäusern schon weit fortgeschritten sei.

Strafmaß völlig unverhältnismäßig

Johann RzeszutGrundsätzliche Kritik an der Gesetzgebung äußerte auch der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut (Bild links). Das Strafgesetzbuch habe mittlerweile ähnliche Aktualität wie eine Tageszeitung, weil ständig etwas novelliert werde. Konkret am Gesetzesentwurf kritisierte Rzeszut, dass das Strafmaß im § 283, Absatz 1 (Öffentlicher Aufruf zu Gewalt oder Hass in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden) mit bis zu zwei Jahren Haft genau gleich hoch ist wie jenes im § 283, Absatz 2 (Beschimpfung oder Verächtlichmachung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise). Das sei so, wie wenn man eine absichtliche schwere Körperverletzung gleich bestrafen wolle wie eine fahrlässige leichte Körperverletzung. Rzeszut bezeichnete zudem die Linie des Menschenrechts-Gerichtshofs in Fragen der Meinungsfreiheit „nicht als Abfahrtslauf und auch nicht als Super-G, sondern eher als Slalom“, was Khols Rechtfertigungsversuchen einen weiteren Dämpfer versetzte.

Verhetzungsvorwurf trotz wahrheitsgetreuer Berichterstattung

Andreas UnterbergerDer frühere Presse- und Wiener-Zeitung-Chefredakteur und nunmehrige Internet-Blogger Andreas Unterberger (Bild rechts) schilderte konkret zwei Fälle, in denen ihm wegen seiner Berichterstattung Verhetzung vorgeworfen worden war. Einmal ging es um einen Artikel darüber, dass deutsche Grüne in den 1980er Jahren im Bundestag Straffreiheit für Pädophilie verlangt hatten, ein anderes Mal um das Aufzeigen von Geldflüssen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs zur terroristischen Hamas. Beide Berichte waren wahrheitsgetreu, was jedoch einer Verurteilung nach dem Terrorgesetz nicht im Wege stehen würde. „Die Wahrheit muss zumutbar sein“, forderte Unterberger daher.

Fünf klare Gegner des Terrorgesetzes standen dem halbherzigen Pflichtverteidiger Andreas Khol gegenüber. Im Parlament sind die Mehrheitsverhältnisse leider andere.
 

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