Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

1. Juli 2010 / 12:34 Uhr

Erfolg für Lebensschützer: Abtreibungsarzt darf an den Pranger gestellt werden

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Lebensschützern gestärkt. Der Lebensschützer Klaus Günter Annen hatte gegen eine Verurteilung durch das Landgericht München Beschwerde beim deutschen Höchstgericht eingelegt. Das Landgericht München hatte einer zivilrechtlichen Klage eines Münchner Frauenarztes Folge geleistet, der sich durch die Aktivitäten Annens gestört und an den Pranger gestellt fühlte.

Der Lebensschützer hat ab dem Jahr 2003 darauf aufmerksam gemacht, dass in der Münchner Arztpraxis des Dr. Miller rechtswidrige Abtreibungen durchführt werden. Ähnlich wie in Österreich verstößt die Abtreibung in der Bundesrepublik Deutschland gegen das Strafrecht, und ist somit eben rechtwidrig, wird jedoch nicht verfolgt. Dr. Miller selbst hatte auch im Internet für seine Tätigkeit geworben.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit landete diese Causa nun beim Bundesverfassungsgericht, welcher die Beschlüsse des Landgerichts München unter anderem mit der Begründung aufhob, dass Hinweise auf die Abtreibungstätigkeit des Frauenarztes wahre Tatsachenbehauptungen seien, die den Mediziner „weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen“. Somit müssen diese von dem Abtreibungsarzt Miller hingenommen werden.

Bemerkenswert war die Aussage der Verfassungsrichter, wonach es sich der Frauenarzt ebenfalls gefallen lassen müsse, dass ihm aus Sicht des Abtreibungsgegners moralisch verwerfliche Tätigkeit vorgehalten wird.

Gegenüber Unzensuriert.at erklärte Annen, er sei froh über die Entscheidung des Verfassungsgerichts: „Es ist einfach wichtig, die Öffentlichkeit immer wieder auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen. Daher muss man dort demonstrieren, wo die Abtreibungen stattfinden.“ Für Annen geht es um die Rechtsgüterabwägung, in der auf der einen Seite das Menschenleben steht und auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Interessen eines Industriezweigs liegen, die jedoch eindeutig zu treffen sei: „Das Leben eines Menschen darf für einen anderen Menschen niemals verfügbar sein, weder zu Beginn, noch das ganze Leben hindurch, noch am Ende des Lebens.“

Foto auf der Startseite: lunar caustic

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

25.

Apr

20:19 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link