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7. Juli 2010 / 12:53 Uhr

In Wien zählt der Fremde mehr als der Wiener

Vorige Woche wurde im Wiener Landtag das Antidiskriminierungsgesetz ergänzt, und zwar in der Weise, dass die Diskriminierung von alteingesessenen Österreichern fortan rechtens ist.
Der Aufhänger für die Komplettierung des seit 2004 existierenden Wiener Antidiskriminierungsgesetzes war die Tatsache, dass man vergessen hatte, Menschen mit Behinderung zu erwähnen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Begriff „Rasse“ gestrichen, weil es keine Rassen gebe (da es logisch gedacht dann auch keinen „Rassismus“ mehr gibt, könnte man eigentlich allen „antirassistischen“ Vereinen die Subventionen streichen) und die bisherige „Mutterschaft“ durch „Elternschaft“ ersetzt.

So werden nun im § 2 Abs. 1 folgende Merkmale angeführt, die kein Grund für eine Diskriminierung sein dürfen: ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlecht, Schwangerschaft und Elternschaft.

So weit, so gut. Ein echter „Hammer“ wurde hingegen im Vorfeld überhaupt nicht angesprochen und unauffällig im neu angefügten § 9 (2) versteckt. Dieser lautet: „Positive Maßnahmen zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung, mit denen Benachteiligungen auf Grund eines in § 2 Abs. 1 genannten Merkmales verhindert oder ausgeglichen werden, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes.“ Kenner der Multikulti-Humanisten vermuten hinter dieser auf den ersten Blick nichtssagenden Textpassage sofort die „positive Diskriminierung“, die sich dann auch expressis verbis in den beigegebenen Erläuterungen findet.

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Was bedeutet dieses widersinnige Wortkonstrukt der „positiven Diskriminierung“? Hikmet Kayahan, ein türkischstämmiger Multikulti-Mehrfachfunktionär (ZARA, TschuschInnen-Power usw.) praktizierte vor ungefähr einem Jahrzehnt dieses damals noch weitgehend unbekannte Prinzip erstmals und namentlich. Er war an der Volkshochschule Ottakring für Schulungen zuständig und das hieß: Wenn es z. B. bei einem Kurs, der jugendliche Schulabbrecher qualifizieren sollte, mehr Bewerber als Plätze gab, so wurden Migranten vor alteingesessenen Österreichern bevorzugt. Begründung: Da Migranten von vornherein benachteiligt sind, muss man notfalls die Nichtmigranten diskriminieren. Das hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche wie Arbeitssuche oder Wohnungsvergabe. Wer einen Migranten abweist, riskiert dessen Anzeige, wer einen alteingesessenen Österreicher abweist, hat nichts zu befürchten.

Gleichheit auf „sozialdemokratisch“ und „grün“. Nur die Freiheitlichen stimmten dagegen.

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