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4. August 2010 / 23:24 Uhr

Berlin: Muslime kommen demnächst ohne Sarg ins Grab

Als erstes Bundesland in Deutschland wird Berlin ein eigenes Integrationsgesetz haben. Der rot-rote Senat hat am Dienstag den Entwurf des „Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration“ verabschiedet, der jetzt nur mehr vom Rat der Bürgermeister und vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden muss. Der Kern des Gesetzes umfasst Regelungen, die „die Verwaltung für die kulturelle Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft öffnen“. Moslems werden Bestattungen in Leintüchern ermöglicht.

„Es ist ein Beitrag zu verbesserter Integration“, sagte der regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bei der nachfolgenden Pressekonferenz und verwies auf die erfolgreiche Integration, die „millionenfach“ stattfinde. Als Beispiele nannte er die Steigerung der Zahl von Schulabschlüssen und die Steigerung der Qualität dieser Abschlüsse. Auch die zuständige Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) zeigte sich vom ersten Abstimmungserfolg erfreut. Mit dem Entwurf werden „die Beteiligungsrechte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verbindlich festgeschrieben und die Öffnung der gesellschaftlichen Institutionen für die Vielfalt der Stadtbevölkerung vorangetrieben“. Dies sei in einer Stadt notwendig, in der 25 Prozent der Bevölkerung nichtdeutscher Herkunft seien.

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Konkret bedeutet das eine Novellierung aller Gesetze in Richtung „Partizipation und Integration“. Im öffentlichen Dienst soll Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation bei der Einstellung von Beschäftigten gelten. Hinzu kommt eine Quotenregelung, wonach der Zuwandereranteil in den Behörden dem in der Bevölkerung entsprechen soll. Einen Migrationshintergrund haben offiziell nun nur noch die erste und die zweite Einwanderergeneration statt wie bisher auch die Enkel von Zuwanderern.

Besser berücksichtigt werden soll zudem die religiöse Vielfalt der Zuwanderer. Mit der Abänderung des Bestattungsgesetzes sollen auch sarglose Bestattungen erlaubt werden.  Auf die Kritik der Bestatterinnung, die vor den Risiken für die an der Bestattung beteiligten Helfer durch austretende Körperflüssigkeiten warnt, wurde bislang allerdings nicht eingegangen. Dafür werden die kirchlichen Feiertage im Feiertagsgesetz neuerdings religiöse Feiertage genannt, um die ansässigen Andersgläubigen nicht zu beleidigen.

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