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7. September 2010 / 22:12 Uhr

Wie die “Gemeinnützigen” bei den Wohnungsnutzern abkassieren

Genossenschaften sollten das Ziel verfolgen, ihren Mitgliedern Leistungen zu Kosten zur Verfügung zu stellen, die unter dem üblichen Marktpreis liegen. Die Arten von Genossenschaften können unterschiedlich sein, der Bogen reicht von Versicherungs- bis hin zu Wohnbaugenossenschaften. Letztere nehmen in Österreich den bedeutendsten Platz ein. Jeder sechste Österreicher lebt in einer Wohnung, die von einer Wohnbaugesellschaft mit dem Prädikat “gemeinnützig” errichtet wurde bzw. verwaltet wird.

Viel Fördergeld, aber wenig Kontrolle

Die Gemeinnützigkeit ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geregelt. Gesellschaften gleich welcher Rechtsform, die diesem Gesetz unterliegen, sind von allen Ertragssteuern befreit. Ein Vorteil, den sie an die Bewohner in Form günstiger Nutzungsgebühren weitergeben sollten. Im Sinn der Gemeinnützigkeit sollten sie kostendeckend, aber eben nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Einhaltung dieses Grundsatzes wird vom sogenannten “Revisionsverband” überwacht. In Anbetracht der Höhe der im Bereich des sozialen Wohnbaus eingesetzten Steuermittel, wären effiziente Kontrolle und größtmögliche Transparenz zwingend erforderlich. Der Revisionsverband ist aufgrund massiver personeller Überschneidungen mit den zu prüfenden Genossenschaften jedoch nicht in der Lage, die genannten Anforderungen zu erfüllen. Man prüft sich selbst.

Den Preis dafür müssen die Bewohner zahlen: Mit zwei gesetzlich gedeckten Tricks werden sie über Gebühr zur Kasse gebeten. Zum einen sind das die Annuitätenzahlungen. Genossenschaften finanzieren die Errichtung neuer Anlagen mithilfe von Eigenmitteln, Geldern der Bewohner, Krediten und der Wohnbauförderung. Die Nutzer einer Genossenschaft haften gemeinsam für die Kredite und tilgen diese auch. Diese Kreditraten werden irreführenderweise “Auslaufannuitäten” genannt. Genau das, nämlich auslaufen, tun sie jedoch nicht. Selbst nach Ausfinanzierung ihrer Wohnung müssen die Bewohner weiterhin diese Kreditraten bezahlen. Die Nutzer zahlen dann rund 3 Euro pro Quadratmeter zu viel – bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung also stolze 264 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Verkaufspreis liegt weit über den Errichtungskosten

Geschröpft werden die Nutzer auch, wenn sie die Wohnungen ins Eigentum übernehmen wollen. Anstatt zu den Errichtungskosten verkaufen die Genossenschaften ihre Wohnungen zum “Barkaufpreis”, der im Zeitpunkt des Verkaufs nach dem Verkehrswert festgelegt wird und damit in der Regel wesentlich höher ist.

Durch diese Praktiken fahren die Gemeinnützigen zum Nachteil der Bewohner regelmäßig fette Gewinne ein, die nach dem Kostendeckungsprinzip nicht vorgesehen wären. So freut sich beispielsweise der Vorstand einer vergleichsweise kleinen Kärntner Genossenschaft, in deren Besitz sich knapp 500 Wohnungen befinden, über Rücklagen in der Höhe von 30 Millionen Euro – wesentlich mehr, als betriebswirtschaftlich notwendig wäre.

Graf will Gesellschaften zur Gemeinnützigkeit zwingen

Der FPÖ-Abgeordnete Martin Graf hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Genossenschaften, die er als die letzten rot-schwarzen Dinosaurier bezeichnet, wieder zur wirklichen Gemeinnützigkeit zu zwingen. Dazu hat er einige Gesetzanträge im Nationalrat eingebracht. Primäres Ziel ist es, die Praktiken zu Lasten der Wohnungsnutzer und damit die Anhäufung immenser steuerfreier Rücklagen zu unterbinden.

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