Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

11. September 2010 / 11:48 Uhr

Asylwerber blockieren Verfassungsgericht auf Kosten der Steuerzahler

Der österreichische Verfassungsgerichtshof arbeitet mehrheitlich für Nicht-Österreicher. 63 Prozent aller Fälle, die dem Gerichtshof im Jahr 2009 vorgelegt wurden, waren Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs. 3449 Beschwerden abgewiesener Asylwerber landeten exakt vor dem VfGH, im Jahr 2008 waren es auch schon 1241, obwohl der es hier erst ab 1. Juli eine Zuständigkeit gab. Vor Inkrafttreten der Neuregelung hatten die Höchstrichter mit maximal 2000 Beschwerden jährlich gerechnet.

Der VfGH schreibt daher selbst in seinem Jahresbericht 2008: „Es gibt mit Sicherheit weltweit kein weiteres Beispiel dafür, dass ein nationales Verfassungsgericht in dieser Weise mit Rechtssachen aus einem bestimmten Teilgebiet des Verwaltungsrechts befasst wäre.“ Weniger politisch korrekt ausgedrückt könnte man sagen: Kein anderes Land ist so blöd, sein Verfassungsgericht zu zwei Dritteln Asylschwindlern zur Verfügung zu stellen, denn das sind die meisten dieser knapp 5000, die sich in den ersten eineinhalb Jahren schon beim VfGH beschwert haben.

FPÖ fordert: Asylgerichtshof soll letzte Instanz sein

Harald Stefan - Verfassungssprecher der FPÖDer freiheitliche Verfassungssprecher Harald Stefan (Bild rechts) fordert daher, dass der Asylgerichtshof die letzte Instanz und die Beschwerdemöglichkeit beim VfGH gestrichen werden soll. „Der Asylgerichtshof ist eine auf diese Materie spezialisierte Einrichtung. Man kann ihm daher durchaus zumuten und zutrauen, letztinstanzlich Recht zu sprechen“, so Stefan, der sich überdies wundert, wie so viele Asylwerber den Weg zum Höchstgericht beschreiten können: „Was sich ein normaler Bürger in der Wahrung seiner Rechte meist gar nicht leisten kann, wird hier im Überfluss angeboten. Das ist eine unangemessene Bevorzugung der Asylwerber gegenüber den Österreichern.“

Das Zauberwort lautet Verfahrenshilfe. Die Kosten der Verfassungsbeschwerden von Asylwerbern treffen auf jeden Fall den Steuerzahler. 2400 Euro sind der tarifmäßige Satz eines Rechtanwalts, dazu kommen 220 Euro Eingabegebühr. Ist die Beschwerde erfolgreich, leistet der Staat direkt an den Anwalt. Bestätigt der VfGH den Asylgerichtshof, so zahlt der Staat in den Pensionsfonds der Rechtsanwaltskammer ein. Bei den 4690 Beschwerden der Jahre 2008 und 2009 liefen Kosten von knapp 12,3 Millionen Euro auf.

Hilferuf des VfGH-Präsidenten

Gerhart Holziner - Präsident des VerfassunsgerichtshofsDoch nicht nur zahlen müssen die Österreicher, auch ihre Rechtssicherheit ist bedroht. Anlässlich einer nötigen Neubesetzung eines Mitglieds des Gerichtshofs schrieb VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (BIld links) einen Brief an Nationalratspräsidentin Prammer. Holzinger macht sich darin nicht nur für eine möglichst schnelle und qualitativ hochwertige Nachbesetzung stark, sondern richtet auf Grund der Masse an Asylbeschwerden einen regelrechten Hilferuf an die Präsidentin des Nationalrats: Die große Anzahl an Asylbeschwerden führe dazu, dass die Kernaufgabe, nämlich die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, schwieriger werde, formuliert Holzinger. Werde die derzeitige Regelung nicht geändert, „so wird dies zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führen – und zwar für alle beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Fälle. Die Auswirkung ist für uns, aber natürlich auch für die Rechtsschutz suchenden Bürger äußerst unerfreulich.“

[adsense:468×60:9459532571]

FPÖ-Verfassungsexperte Harald Stefan fordert nun auch, dass der Gerichtshof ständig und nicht bloß in wenigen Sessionen tagen soll. Er befürchtet neue Zogaj-Fälle, wenn die Verfahren nicht schnell abgeschlossen werden: „Gerade in Anbetracht des Rückstaus, der sich bei den Asylbeschwerden wieder zu bilden scheint, ist die ständige Tagung unerlässlich, um nicht erneut Asylverfahren zu schaffen, die sich Jahre ziehen und nach denen ohne jeden Asylgrund eingereiste Menschen am Ende ein humanitäres Bleiberecht für sich beanspruchen

Fotos: FPÖ / VfGH-Achim Bieniek

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

20.

Apr

12:00 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link