Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

22. September 2010 / 11:37 Uhr

Keine elektronische Fußfessel für Helmut Elsner

Als Alternative einer Verwahrung eines dringend Tatverdächtigen in einer Justizanstalt ist seit vielen Jahren die elektronische Fußfessel in Diskussion. Sie soll für Strafhäftlinge, deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt, und für Untersuchungshäftlinge zum Einsatz kommen. Am 1. Juli 2010 gab der Justizausschuss im Nationalrat grünes Licht für die Einführung. Kein grünes Licht gab es dagegen für Helmut Elsner.

Es gibt vier Haftgründe für die Verhängung einer U-Haft: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr, Tatausführungsgefahr. Helmut Elsner verbringt nun bereits vier Jahre in Untersuchungshaft, als Haftgrund wird Fluchtgefahr genannt. Abgesehen davon, dass eine vierjährige U-Haft überaus ungewöhnlich ist, verweigert die Justiz dem früheren BAWAG-Generaldirektor nun auch noch die Gefängniszelle mit Hausarrest zu tauschen. Dass vor wenigen Monaten die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, U-Häftlinge, die wegen Fluchtgefahr in einer Justizanstalt verwahrt werden, in einen elektronisch überwachten Hausarrest überzuführen, diese Möglichkeit nun aber nicht angewendet wird, ist beinahe schon ein Justizskandal.

Der lange Weg der elektronischen Fußfessel

Bereits im Jahr 2004 unterbreitete eine kleine Wiener Firma dem Justizministerium ein Angebot für die Einführung einer elektronischen Fußfessel mit einem technisch ausgereifteren Ansatz als der nun zugekaufte. Die Überwachung wäre nicht nur in der Form eines Hausarrestes möglich gewesen, sondern auch auf definierten Wegen. Das Sparpotential pro Insassen wäre enorm gewesen, eine Hochrechnung für bis zu 1000 in Frage kommende Häftlinge hätte Einsparungen in Millionenhöhe gebracht.

[adsense:468×60:9459532571]

Mit einer Zeitverzögerung von zwei Jahren wurde im Jänner 2006 ein Modellversuch "Elektronische Aufsicht im Rahmen der bedingten Entlassung" gestartet. Auftragnehmer war der Österreichische Wachdienst (ÖWD) mit einem zugekauften Zwei-Komponten-System (Ortungsgerät, Fußfessel). Es wurde im Zuge des Ausschreibungsverfahrens auch ein technisch besseres Ein-Komponentensystem (gesamte Technik in der Fessel) angeboten. Wieso die Entscheidung nicht auf dieses fiel, können nur die Juristen des Ministeriums beantworten – Techniker waren offensichtlich in die Entscheidungsfindung nicht eingebunden. Oder war gar der Umstand entscheidend, dass der damalige Staatssekretär Eduard Mainoni aus dem Vorstand des ÖWD gekommen war. Jedenfalls endete der damalige Modelversuch in einen Flop und wurde stillschweigend eingestellt.

Fessel bisher nur für zwei Häftlinge geeignet

Nun gibt es einen neuen Anlauf, dessen Ende bereits vor dem eigentlichen Beginn eingeläutet wird. Im März sprach Justizministerin Claudia Bandion-Ortner noch von 300 bis 500 Personen, die für eine solche Fessel in Frage kämen. Bis dato sind es genau zwei und einer der im März noch genannt wurde – Helmut Elsner – bleibt weiter hinter Gittern. Die Juristen im Ministerium haben außerdem treffsicher die falsche Fessel ausgewählt: das Gerät der israelischen Firma Elmo-Tech Ltd. ist zwar das teuerste, aber eben offenbar nur für zwei Insassen geeignet.

Foto auf der Startseite: Peter Reinäcker / pixelio.de

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

17.

Apr

20:57 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link