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11. Juli 2019 / 19:32 Uhr

Bombe in der Ibiza-Affäre: Dokumente belegen Kontakt zwischen Video-Produzent und Innenministerium

Die bisher vermutlich wichtigste Enthüllung zu den Hintergründen des Ibiza-Videos gelang am Mittwochabend der Investigativ-Plattform Fass ohne Boden. Anhand von Dokumenten wurde belegt, dass Ermittler des Bundeskriminalamts mit einem der mutmaßlichen Drahtzieher des Videos, dem Detektiv Julian H., in Kontakt gestanden sein dürften.

Zusammenarbeit bei Suche nach Zigarettenschmugglern

Die Kooperation soll 2013 stattgefunden haben. H. war damals noch für das Unternehmen von Sascha W. tätig, der sich bereits in den letzten Wochen öffentlich geäußert hatte und behauptet, er habe H. für Einsätze wie jene auf Ibiza ausgebildet.

Auftraggeber dieser Firma war laut Fass ohne Boden ein internationale Tabakkonzern, dem es ein Anliegen war, ein kriminelles Netzwerk von Zigarettenschmugglern zu Fall zu bringen. Dazu soll das Unternehmen angeheuert worden sein, das wiederum Julian H. in die kriminelle Organisation eingeschleust haben soll, der die Informationen lieferte, die letztlich zum Fahndungserfolg führten. Polizei und Zoll machten diesen Erfolg zwar öffentlich, stellten ihn gegenüber Medien aber als Zufallsfund dar.

Berichte gingen auch an das Bundeskriminalamt

Ungewöhnlich ist, dass – laut in dem Bericht faksimilierten Protokollen – das private Sicherheitsunternehmen nicht nur seinem Auftraggeber aus der Tabakindustrie berichtete, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BK), also der im Innenministerium angesiedelten höchsten kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde, wo Ermittlungen unter anderem gegen die organisierte Kriminalität koordiniert werden. Ebenfalls informiert wurde demnach die dem Finanzministerium unterstehende Finanzpolizei.

Von dem Tabakkonzern erhielt Fass ohne Boden – im Gegensatz zum Innenministerium – eine Reaktion, aus der hervorgeht, dass man beim Kampf gegen den illegalen Zigarettenhandel “fallbezogen auch Kooperationen mit lokalen und internationalen Behörden” unterhalte und für vereinzelte Projekte auch mit Sicherheitsfirmen zusammenarbeite, “die jedoch behördlich registrierte Informanten sein müssen”.

Sicherheitsfirma offizieller Informant der Behörden?

Glaubt man dem Tabakkonzern und hat es diesen Auftrag tatsächlich gegeben, was der Konzern nicht ausdrücklich bestätigen kann, dann war W.s Firma, für die damals der mutmaßliche Ibiza-Produzent H. tätig war, also bei den Behörden – in diesem Fall Bundeskriminalamt und Finanzpolizei – ein registrierter Informant. Angesichts des Angebots-Portfolios des Unternehmens, das weit über gesetzlich erlaubte Methoden hinausgeht, ein bemerkenswerter Umstand, der befürchten lässt, dass von behördlichen Ermittlern auch illegale Maßnahmen zumindest geduldet werden.

Der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl sagt dazu in einer Reaktion:

Es kann nicht angehen, dass die Polizei die ihr übertragenen Rechte bei der Aufklärung mutmaßlicher Straftaten an private Dienste auslagert, die keinerlei Kontrolle unterliegen und sich dabei möglicherweise auch nicht an die Gesetze halten.

Ibiza-Aufklärung: Ermittelt Bundeskriminalamt gegen sich selbst?

Noch brisanter ist allerdings die Frage, die sich angesichts der Enthüllung in Zusammenhang mit der Aufklärung der Hintergründe des Ibiza-Videos stellt. Denn die operativen Ermittlungen führt derzeit eine Sonderkommission, die just im Bundeskriminalamt angesiedelt ist. Hier ermittelt, so Herbert Kickl, also die Behörde gewissermaßen gegen sich selbst, wenn sie – wie es den Anschein hat – gegen einen eigenen Informanten vorgehen muss. Kickl fordert Aufklärung von Innenminister Peschorn und dem Direktor des Bundeskriminalamts, Franz Lang, der auch schon 2013 zum Zeitpunkt dieser angeblichen Kooperation im Amt war:

Die Öffentlichkeit muss umgehend erfahren, ob den beiden dieser Umstand bekannt war. Wenn nein, warum nicht? Wer hat das verschwiegen und aus welchen Motiven? Wenn ja, warum wurde nicht augenblicklich eine Behörde mit den Ermittlungen betraut, bei der keine offensichtliche Befangenheit vorliegt?

Wurde Julian H. bereits früher von Ermittlungsbehörden geschützt?

Kickl befürchtet also, dass Julian H. aufgrund von Befangenheit von Ermittlern gedeckt werden könnte. Und tatsächlich gibt es einen Umstände, die befürchten lassen, dass derartiges schon einmal passiert sein könnte. Nach der Anzeige von Sascha W. in Zusammenhang mit der Betriebsspionage-Affäre um die Firma Plasser & Theurer und deren Konkurrentin System 7 war angeblich – so berichtete der Standard – zunächst auch Julian H. unter den Beschuldigten. Das Landeskriminalamt Niederösterreich nahm nämlich die Vorwürfe W.s sehr ernst.

Ganz anders das ebenfalls mit Ermittlungen betraute Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Dort kam man zu der Überzeugung, dass die W.s Anzeige weitgehend substanzlos sei. Am Ende blieb der Anzeiger als einziger Angeklagter über. Der erste Versuch des Prozesses in Krems platzte allerdings, weil W. nicht erschien und sich in Spitalsbehandlung begeben musste.

Einstellung der Ermittlungen gegen Julian H. kurz nach Ibiza-Produktion

Die Einstellung des Verfahrens gegen Julian H. erfolgte laut Standard am 19. September 2017. Nicht einmal zwei Monate davor war H. auf Ibiza als Begleiter des als Oligarchen-Nichte getarnten Lockvogels, um HC Strache und Johann Gudenus sieben Stunden lang auszuhorchen und dabei zu filmen.

Die Einstellung der Ermittlungen gegen Julian H. unterschrieben hat laut Standard der damalige Referatsleiter für Spionageabwehr, Bernhard P. Er soll beste Kontakte in die ÖVP unterhalten und eine riesige “Datenbank mit Informationen über aktuelle und ehemalige Minister, Polizisten, Beamte und einfache Bürger”, wie der freiheitliche Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, nach entsprechenden Aussagen einen Ausschusszeugen schilderte.

Gilt noch die Zufallsvermutung?

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Ob allerdings angesichts der immer mehr werdenden dokumentierten Kontakte zwischen Innenministerium und Ibiza-Machern noch die Zufallsvermutung gilt, bleibt dem Leser überlassen.

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