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Gastronomie

Die von Medien wie etwa dem Kurier heute, Freitag, erklärten Gastronomie-Regelungen ab 15. Mai finden sich in der neuen Covid-19-Lockerungsverordnung nicht.

1. Mai 2020 / 16:31 Uhr

Medien kündigen Gastronomie-Eröffnung per 15. Mai an – im Gesetz steht davon allerdings nichts

Zu einer Komplett-Blamage wurde die Ankündigungspolitik in Sachen neuer Gastronomie-Regelung für die heimischen Tourismusbetriebe. Auch Tageszeitungen wie etwa der Kurier erklären heute, Freitag, Bedingungen, unter denen ab Mitte Mai wiederum ein Gastronomiebetrieb möglich sein soll. Dabei scheinen die Medien einem Irrtum oder einer Falschinformation aufgesessen zu sein. Die vom grünen Gesundheitsminister Rudi Anschober angekündigten Lockerungen für die Gastronomen mit Inkrafttreten für den 15. Mai 2020 sind so noch nicht gesetzlich fixiert.

Ganz im Gegenteil, die Covid-19-Lockerungsverordnung, dass sämtliche Gastronomie- aber auch Beherbergungsbetriebe bis zum 30. Juni 2020 weiterhin geschlossen bleiben müssen.

Kurier erklärt in 1. Mai-Ausgabe Gastronomie-Regelungen

Dabei referiert etwa der als ÖVP-nahe geltende Kurier in seiner 1. Mai-Ausgabe noch detaillierte Gastronomie-Regelungen, die nach einer Öffnung der Betriebe kommen sollen – woher auch immer der Kurier dass wissen will. Zum Beispiel:

Die Tischoberfläche und Stuhlrücken undArmlehnen müssen nach jedem Gast gereinigt werden, das Tischtuch gehört stets ausgetauscht.

Buffets sind “grundsätzlich unter bestimmten Auflagen gestattet”. Mitarbeiter dürfen bei Stationen stehen, um “Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten”. Und “Selbstentnahme vorportionierter Gerichte” ist auch erlaubt.

Eine “Selbstentnahme durch den Gast von offen präsentierten Speisen” ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich: “mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch”, “nach Reinigung der Hände an einem betreuten Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation” oder “mit Einwegvorlegbesteck”.

FPÖ-Kickl übt massive Kritik am Verordnungs-Chaos

Der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl äußert in einer Aussendung sein Unverständnis dafür dass die Wirte im Unklaren gelassen werden, ob nun wie medial angekündigt ab 15. Mai wieder geöffnet werden darf, oder ob – so wie es in den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist –  bis 30. Juni weiterhin ein Betretungsverbot gilt.

„In Pressekonferenzen, Interviews und Inseraten haben ÖVP und Grüne behauptet, dass die Gastronomie am 15. Mai unter bestimmten Bedingungen wieder aufsperren darf. Gestern Nacht kam die sogenannte ‚Lockerungsverordnung‘, in der das geregelt sein sollte. Und siehe da, für die Gastronomie gibt es ein böses Erwachen – Gasthäuser und Restaurants bleiben bis 30. Juni geschlossen. ÖVP und Grüne haben die Unternehmer wieder einmal vorsätzlich hinters Licht geführt!“, sagte heute FPÖ-Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

Die gesamte Verordnung gilt bis inklusive 30. Juni 2020. In dieser Verordnung ist geregelt, dass für Gastronomiebetriebe bis zu diesem Datum weiterhin das Betretungsverbot gilt – bis auf ganz wenige Ausnahmen wie etwa Betriebskantinen. „Es wäre ein Leichtes gewesen, für die Gastronomie den Geltungszeitraum der Verordnung mit Mitte Mai zu begrenzen. Dann würde stimmen, was Medien seit Tagen und heute auch wieder bejubeln, nämlich die baldige Öffnung der Gasthäuser und Restaurants. Jetzt hängen die Gastronomen erst recht wieder in der Luft und wissen zum Beispiel nicht, ab wann sie wieder Personal einstellen sollen“, so Kickl.

Köstinger muss Wirte und Gäste beruhigen

Zur Klärung der Lage beeilte sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger heute, Freitag, in einer Aussendung zu versichern, dass der bereits am 21. April im Rahmen einer Regierungs-Pressekonferenz genannte Termin zur Wiedereröffnung der Gastronomie halte:

Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird, wie vorgesehen, am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen.

Auch auf der Webseite des Tourismusministeriums wird dieser Termin explizit und alle damit zusammenhängenden Details, etwa maximal vier Personen pro Tisch, genannt. Eine Verschiebung des bereits angekündigten Termins um gleich mehrere Wochen nach hinten hätte sowohl bei Wirten, als auch potentiellen Gästen wohl zu einem Aufstand geführt. Schon jetzt ist klar, dass viele Wirte die fragwürdigen Maßnahmen der Regierung nicht überleben werden.

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