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Alpenvereinshütte

Die österreichischen Berghütten würden durch die Corona-Einschränkungen 75 Prozent der Matratzenlagerplätze nicht nutzen können.

20. Mai 2020 / 12:03 Uhr

Österreichischer Alpenverein gegen Seuchenschutz-Regelungen auf Schutzhütten

Das österreichische Wirtschafts- und Vereinsleben kommt wegen der rigiden Seuchenschutz-Regelungen nicht zur Ruhe. Aktuell regen die ab dem 29. Mai in Kraft tretenden „Lockerungen“ im Bereich der Schutzhütten auf. So läuft der Österreichische Alpenverein etwa gegen die Übernachtungs-Regelungen der schwarz-grünen Bundesregierung, die einen Sicherheitsabstand von zwei Metern im Matratzenlager vorsehen, Sturm.

Bis zuletzt war man davon ausgegangen, dass wie in der Gastronomie ein Sicherheitsabstand von einem Meter auch in den Schutz- und Berghütten genügen würde. Mit der Neuregelung könnte nur jede vierte Matratze mit Gästen belegt werden.

Schildbürgerstreich: In Gaststube genügt ein Meter Abstand

Umso unsinniger wird die Regelung, wenn man sich vor Augen führt, dass in der Gaststube der jeweiligen Berghütte der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht dem selben Haushalt angehören würden, ausreicht. Mit dem akuten Sicherheitsabstand von zwei Metern würde somit die Bewirtschaftung vieler Berghütten von vornherein unmöglich gemacht und damit unrentabel.

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