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Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) wird beantworten müssen, wie hoch die Schulden rund um den Familienlastenausgleichsfonds sind.

29. Mai 2020 / 15:08 Uhr

Schuldenberg wird immer höher: Wie lange kann Kindergeld noch finanziert werden?

Dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der unter anderem zur Finanzierung der Familienbeihilfe herangezogen wird, droht der finanzielle Kollaps. Es stellt sich die Frage, wie dieser Fonds zukünftig finanziert werden soll bzw. ob es zu Leistungskürzungen kommt. FPÖ-Familiensprecherin Edith Mühlberghuber und FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker haben deshalb eine parlamentarische Anfrage an die zuständige Ministerin Christine Aschbacher (ÖVP) eingebracht, in der ersucht wird, die Einnahmen und Ausgaben des FLAF und den Schuldenstand seit 2015 zu beziffern.

Aufgrund vergangener Recherchen weiß unzensuriert, dass der FLAF laufend weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Im Jahr 2017 wurden 6.801.267.492,02 Euro eingenommen, die Ausgaben betrugen 6.986.220.610,09 Euro. Im Jahr 2018 wurden 6.805.115.771,67 Euro eingenommen, die Ausgaben bilanzierten sich bereits auf 7.094.311.845,46 Euro. Man kann demnach festhalten, dass es jährlich um 200 Millionen Euro mehr Ausgaben als Einnahmen gibt.

Lücke von mehr als drei Milliarden Euro

Jetzt stellt sich die Frage, woher kommt das Geld? Dazu muss man wissen, dass es zum FLAF einen eigenen Reservefonds gibt. Dieser sollte ursprünglich die höheren Einnahmen ansparen. Da aber die Ausgaben nun höher sind als die Einnahmen, ergibt sich folgendes Bild: Der Reservefonds hatte mit 31. Dezember 2017 Schulden in Höhe von 2.727.123.302,61 Euro. Das sind, vereinfacht gesagt, etwas mehr als 2,7 Milliarden Euro. Im Jahr darauf waren die Schulden bereits mehr als drei Milliarden schwer – konkret 3.016.319.376,40 Euro.

Wie es aktuell aussieht? In zwei Monaten spätestens muss die FPÖ-Anfrage beantwortet werden und wird darüber hoffentlich Aufschlüsse bringen. Der FLAF wird übrigens überwiegend (mit mehr als 80 Prozent) aus Beiträgen der Unternehmer finanziert. Es geht um den „Dienstgeberbeitrag“. Dieser Beitrag beträgt aktuell 3,9 Prozent des Bruttolohns, den ein Unternehmer für jeden Arbeitnehmer bezahlen muss. Verdient ein Arbeitnehmer etwa 2.000 Euro brutto, so muss ein Unternehmer für ihn 78 Euro Dienstgeberbeitrag an den FLAF abführen. Da viele Unternehmer ihre Mitarbeiter aber wegen der Corona-Krise kündigen mussten, führt das unweigerlich auch zu einem Einnahmen-Ausfall bei den Dienstgeberbeiträgen.

EU-Gesetz um Kindergeld ins Ausland

Die schwarz-grüne Regierung wird sich überlegen müssen, wie sie künftig an neue Einnahmen kommt. Oder aber, sie kürzt Leistungen. Ein kleiner Tipp: Österreich bezahlt aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben hunderte Millionen Euro an Familienleistungen für Kinder, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Vielleicht wäre es an der Zeit, die EU aufzufordern, das entsprechende Gesetz zu ändern, damit kein einziger Cent mehr für Kinder bezahlt werden muss, die im Ausland leben.

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