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Finanzmarktaufsicht FMA

Die Finanzmarktaufsicht (Bild: Sitz am Otto Wagner Platz in 1090 Wien) wurde jetzt endlich aktiv und hat die Insolvenz für die “Mattersburg-Bank” gestellt.

28. Juli 2020 / 10:00 Uhr

Mattersburg-Bank: Finanzmarktaufsicht hat den Insolvenzsantrag gestellt

Mit Datum 27. Juli 2020 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) den Insolvenzantrag gegen die „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ (CMB)gestellt. Die FMA begründet diesen Schritt mit der Überschuldung der „Mattersburg-Bank“ im Ausmaß von aktuell 528 Millionen Euro:

Diese Maßnahme war erforderlich, da der mit Bescheid vom 14. Juli 2020 von der FMA eingesetzte Regierungskommissär, Mag. Bernhard Mechtler, in einem Zwischenbericht vom 24. Juli 2020 festgestellt hat, dass die Commerzialbank Mattersburg zum Zeitpunkt der Untersagung des Geschäftsbetriebes durch die FMA gemäß Erstellung eines Zwischenstatus rechnerisch im Ausmaß von 528 Mio. Euro überschuldet war.

Neben Überschuldung auch aktuelle Zahlungsunfähigkeit festgestellt

Neben der Überschuldung stellte die FMA im Zusammenhang mit der Commerzialbank Mattersburg in ihrem Zwischenbericht auch die Zahlungsunfähigkeit fest. Dies gründet sich daraus, dass laut FMA zum Berichtsstichtag 24. Juli 2020 den liquiden Mitteln von 78 Mio. Euro allein schon Forderungen der Einlagensicherung Austria GmbH von bereits 162 Mio.Euro aus der ersatzweisen Auszahlung gesicherter Einlagen gegenüberstehen würden.

Diese Forderung der Einlagensicherung kann sich laut FMA-Bericht in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme auf bis zu 490 Mio. Euro erhöhen. Dazu die FMA in ihrem Bericht:

Eine Beseitigung der Überschuldungssituation durch eventuell noch bekanntwerdende Aktiva oder etwaige stille Reserven wurde vom Regierungskommissär praktisch ausgeschlossen

Positive Fortbestandsprognose scheidet wegen Zahlungsunfähigkeit aus

Auch eine positive Fortbestandsprognose scheide schon auf Grund der Zahlungsunfähigkeit der „Mattersburg-Bank“ laut FMA aus. In diesem Zusammenhang erscheinen einmal mehr die 2015 und 2016 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA Eisenstadt) angestrengten Strafermittlungen und deren Einstellungen von Relevanz. Ein früheres Handeln hätte laut Experten und Medienberichten mutmaßlich auch den Schaden minimieren können.

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