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In öffentlichen Verkehrsmitteln der BRD herrscht Maskenpflicht. Verstößt ein AfD-Politiker dagegen, gibt es großes Theater. Gehen hingegen Linke zu “Black Lives Matter”-Demos und verstoßen hundertfach gegen die Regelungen, passiert nichts (Symbolbild).

21. August 2020 / 22:09 Uhr

“Hausrecht der Bahn”: Polizeieinsatz wegen Masken-Verweigerung im Zug

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Brandner verweigerte im ICE zwischen Berlin und Binz das Tragen einer Corona-Maske und löste damit einen Polizeieinsatz aus. Der Stern nannte ihn deshalb einen “Nussschnecken-Braveheart”, in Anspielung auf einen Mel Gibson Film. Das Mainstreamblatt nutzte den Vorfall für einen Hetzartikel gegen die ganze AfD.

Theater wegen ohnehin fragwürdiger Schutzmaßnahme

Wie ein Sprecher der Bundespolizei mitteilte, wurden die Beamten nach einem Hilfeersuchen der Deutschen Bahn aktiv, da sich zwei Fahrgäste in dem Zug von Berlin nach Binz auf Rügen geweigert hätten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Bundespolizisten seien bei einem Halt in Pasewalk zugestiegen. Während eine Frau ein Attest habe vorweisen können, sei der Mann erst auf einer Zugtoilette “aufgespürt” worden. Ob die Masken überhaupt sinnvoll sind, zumal man sie ja zum essen und trinken abnehmen darf und Kinder in den öffentlichen Verkehrsmitteln sie zumindest in Berlin nicht einmal tragen müssen (es also Ausnahmen gibt), ist mehr als fraglich. Zumal Stoff- und Plastikmasken zwar die austretende Atemluft bremsen, aber das atemen selbst natürlich nicht verhindern und daher die Viren keine Probleme haben dürften, durch den Schutz zu dringen.

Berechtigte Frage nach Rechtsgrundlage

Angesichts dessen erscheint die Reaktion übertrieben; womöglich wurde der AfDler ja erkannt, und es wurde bewusst versucht, einen “Skandal” auszulösen. Brandner selbst schilderte den Zwischenfall auf Twitter. Er habe im Zug gerade Gebäck geknabbert, als ihn der Schaffner aufgefordert habe, den Mund-Nase-Schutz aufzusetzen. Er habe dann geantwortet: “Esse gerade, geht nicht, danach überleg ich’s mir.” Dann habe der Schaffner die Polizei gerufen. Auf Anfrage erklärte Brandner, er habe die Polizisten gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Maskenpflicht durchgesetzt werden sollte. Diese hätten dann auf das “Hausrecht der Bahn” verwiesen.

Offenbar keine weiteren Folgen

Weitere Folgen habe der Zwischenfall nicht gehabt, “sie haben nicht einmal meine Personalien aufgenommen”, sagte Brandner. Er sei mit einer Mitarbeiterin im Zug am Weg nach Greifswald gewesen. Einen Zwangsstopp habe es nicht gegeben, sagte der Sprecher der Bundespolizei. Doch habe der Halt etwas länger gedauert als üblich. Brandner, ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, sei nochmals eindringlich belehrt worden, dass das Tragen der Maske im Zug eine zwingende “Beförderungsvoraussetzung” sei. Dann hätten die Beamten in Anklam den Zug wieder verlassen.

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