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In der Steiermark ist ein Streit zwischen der Ärztekammer und einem Mediziner wegen des Maskengebots ausgebrochen.

3. September 2020 / 17:48 Uhr

Ärztestreit um die Befreiung von der Maskenpflicht in der Steiermark

Einen Ärztestreit gibt es in der Steiermark rund um die Maskenpflicht. Aktuell können Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen ein sogenanntes Maskenbefreiungsattest erhalten. Ein Arzt in Bad Aussee ruft laut Medienberichten darüber hinaus dazu auf, sich gegen den „Masken-Wahnsinn“ zu wehren. Gleichzeitig bietet der Allgemeinmediziner, Arbeitsmediziner und Psychotherapeut Peer Eifler die Ausstellung von Attesten gegen die Maskentrageplicht an.

Maskenbefreiungsattest auch für Angstzustände

Eifler zieht zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht nur Atemwegserkrankungen sondern auch Traumatisierungen und Angstzustände im Zusammenhang mit dem Tragen des Mund-Nasenschutzes heran:

Diese Maske ist psychisch extrem traumatisierend, gesundheitsschädlich. Das, was hier passiert, ist ein Verbrechen, das ist böse.

Ärztekammer wirft Eifler Gefälligkeitsatteste vor

Nun ist die Ärztekammer auf den Plan getreten, immerhin gilt es, die Regierungslinie durchzusetzen. Sie wirft ihrem Berufskollegen Eifler vor, dass er Gefälligkeitsatteste ausstellen und die Patienten gar nicht persönlich untersuchen würde, um eine Befundung gegen das Maskentragen zu erstellen. Aktuell sollen laut Medienberichten gegen den engagierten Arzt zwei Verfahren laufen, eines vor dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer und ein Disziplinarverfahren der Ärztekammer Steiermark.

Die Dauer dieser Verfahren lasse sich derzeit laut Ärztekammer noch nicht abschätzen, da diese auch von der Kooperation des Betroffenen abhängen würden. Die offizielle Version der Ärztekammer zu Eiflers Aktivitäten ist, dass chronischen Atemwegserkrankungen sowie Asthma und chronische obstruktive Lungenerkrankung Gründe für das Ausstellen eines Maskenbefreiungsattests seien. Panik vor der Maske und Angstzustände wären hingegen als Grund gegen das Maskentragen medizinisch derzeit nicht anerkannt.

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