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Fahrschule

Ein Fahrlehrer fürchtet wegen des Corona-Wirrwarrs die Arbeitslosigkeit – schuldlos.

26. September 2020 / 19:29 Uhr

Corona-Wahnsinn: Behörde verbietet Fahrlehrer trotz negativem Test Arbeit

Der Corona-Wahnsinn treibt die seltsamsten Blüten. In Niederösterreich hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha einem Fahrlehrer praktisch Arbeitsverbot erteilt, obwohl dieser einen negativen Corona-Test vorweisen konnte.

Arbeitsverbot und Spießrutenlauf

Der betroffene Mann, Herbert K., spricht von „Kasperltheater“, seine Frau nennt den Spießrutenlauf, dem ihr Mann jetzt ausgesetzt ist, eine „Sauerei“.

Herr K. arbeitete in Schwechat als Fahrlehrer, bis er am 23. September auf Anweisung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha nachhause geschickt wurde – und zwar in Quarantäne. Der Grund: Am 17. September hatte er einer jungen Dame, die positiv auf Corona getestet wurde, Fahrunterricht erteilt.

Keiner kennt sich aus

„Mein Mann ist daraufhin zum Flughafen gefahren und hat sich auch testen lassen. Und er hat noch am selben Tag einen negativen Befund bekommen“, erzählt Aloisia K., doch dann sei der Wahnsinn erst richtig los gegangen.

Arbeitgeber und Fahrlehrer wollten wissen, wie die Sache weitergeht. Doch bis dato konnte keine Stelle Auskunft geben. Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha verwies Herbert K. an den Wiener Magistrat, da Herr K. in Wien wohnt. Am Magistrat wurde er dann von einer zur anderen Stelle verwiesen, „keiner fühlte sich zuständig, keiner konnte Auskunft geben“, empört sich der Betroffene.

Bangen um Lohnfortzahlung

Am Gesundheitsamt im 3. Wiener Gemeindebezirk hob laut Herbert K. zu keiner Zeit jemand ab. „Meine Frau hat dann schon an mir gezweifelt und die Sache selbst in die Hand genommen“, schildert er seinen – wahrscheinlich bei Gott nicht einzigen – Fall. Seine Frau habe dann nachweislich neun Nummern angerufen. Herausgekommen ist der Rat, doch einmal bei der Arbeiterkammer anzurufen.

Was also tun in so einem Fall? Krankmelden geht nicht, da der Fahrlehrer ja gesund ist, was auch die Österreichische Gesundheitskasse so bestätigte. Genau genommen hat Herbert K. keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da er durch die telefonisch angeordnete Quarantäne ja praktisch unentschuldigt vom Dienst fernblieb. „Muss ich nun Urlaub für diesen verordneten Scherz nehmen, um meine Ansprüche nicht zu verlieren?“, fragt sich Herr K.

Versperrte Türen beim Bundeskanzleramt

Aloisia K. ist verzweifelt, nicht zuletzt, weil ihr auch das Gesundheitsministerium nicht weiterhelfen konnte. Als sie dort einen Beamten fragte, ob es Sinn mache, wenn sie direkt ins Bundeskanzleramt fahre, um endlich Auskunft zu bekommen, wie es für ihren Mann weitergeht, bekam sie zur Antwort:

Lassen Sie das bleiben, man würde Sie nicht einmal hineinlassen.

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