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Eltern erhalten staatliche Hilfsgelder für ihre Kinder immer noch abhängig von ihrem Einkommen und der gewählten Kinderbetreuung. Das verstößt allerdings gegen das Sozialstaatsgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

23. Oktober 2020 / 11:23 Uhr

Petition fordert endlich Wahlfreiheit für Eltern bei der Betreuung von Kindern

Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG (Grdungesetz) beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Doch die staatlichen Transfer- und Subventionsleistungen an Familien und ihre Kinder stehen in Deutschland oft im krassen Widerspruch dazu. Denn Hilfsgelder werden immer noch an das Einkommen der Familien gekoppelt. Gegen diesen Missstand und diese Form der Diskriminierung richtet sich aktuell eine Petition an de Bundesregierung. Bis 5. November kann noch unterzeichnet werden!

Soziale Sicherheit von Kindern nicht an willkürliche Vorgaben ketten

Den Initiatoren ist es in erster Linie ein Anliegen, die soziale Sicherheit eines Kindes nicht davon abhängig zu machen, “ob die Eltern den staatlichen Vorgaben folgen, oder nicht, wie das aktuell beim Elterngeld und bei der einseitigen Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht”. Denn Hilfsgelder für Pflege, Betreuung und Bildung der Kinder im U3-Alter (Elterngeld, Subventionen für Kinderkrippen etc.) sind derzeit (noch)  in ihrer Höhe an das Einkommen der Eltern UND die Betreuungsform gebunden.

Das heißt: Je weniger Geld Eltern verdienten, desto weniger steuerfinanziertes Geld (1.500 Euro Differenz) erhalten sie vom Staat. Das verstößt allerdings gegen das Sozialstaatsgebot nach Art 20 GG und das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG. Gleich verhält es sich bei der Kinderbetreuung: Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit. Für die Initiatoren der Petition ebenfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG.

Eltern verdienen Wahlfreiheit

Durch diese Kopplung der Hilfsgelder lenkt der Staat Familien in eine bestimmte (gewünschte) Richtung. Die Petition dazu:

Beide Eltern sollen nach einer Geburt so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach dem Kindeswohl wird dagegen nicht gefragt. Dabei lässt sich die Empathie der Eltern für ihre Kinder durch keine noch so gute Ausbildung der Erzieher/innen ersetzen.

Kinder benötigen für eine gesunde Entfaltung jedoch unbedingt eine konstante und verlässlich ansprechbare kleine Personengruppe. Eltern sind und bleiben die verantwortlichen Experten ihres Kindes. Sie wollen und dürfen sich nicht von institutionellen Entscheidern entmündigen lassen. Kinder brauchen verfügbare und zugewandte Eltern. Daher benötigen Eltern wiederum Wahlfreiheit und Subventionsleistungen unabhängig von Einkommen und der von ihnen gewählten Betreuungsform.

Hinter der Petition steht:

Verband Familienarbeit e. V.

Bündnis „Rettet die Familie“

www.familienarbeit-heute.de

www.rettet-die-familie.de

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