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Heinz Faßmann

Schlechtes Vorzeichen: Wie schon im März weist Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) auch jetzt einen Schul-“Lockdown” zurück. Die Schulschließungen sind damals aber dennoch gekommen.

5. November 2020 / 19:48 Uhr

Schul-“Lockdown” als Ablenkungsmanöver für Versagen des ÖVP-Innenministers

Kommt er oder kommt er nicht, der Schul-“Lockdown” schon am kommenden Montag? Die Anzeichen dafür verdichteten sich heute, Donnerstag, so stark, dass alle Oppositionsparteien im Parlament sogar eine gemeinsame Presseaussendung formulierten.

Schüler als Spielball der Regierung

Die Opposition spreche sich geschlossen gegen Schulschließungen aus, Schüler dürften nicht zum Spielball der Politik werden, war der einhellige Tenor der Bildungssprecher Sonja Hammerschmid (SPÖ), Hermann Brückl (FPÖ) und Marina Künsberg-Sarre (Neos):

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht zum Spielball der Politik werden. Es muss alles getan werden, dass es zu keinen Schulschließungen kommt. Kindergärten und Schulen sind schließlich nicht nur Orte des sozialen Miteinanders und daher gerade für die Kleinsten ganz besonders wichtig – ihre De-facto-Schließung im Frühjahr hat auch die Eltern vor ganz massive Probleme gestellt.

Kinder unter 14 Jahren keine Infektionstreiber

Zur Sache selbst meinten sie, dass das Infektionsgeschehen an Schulen gering sei. Besonders Kinder unter 14 Jahren seien keine Infektionstreiber, und die Schulschließungen hätten extrem negative Auswirkungen für Kinder und Familien. Dafür gebe es genügend Evidenz:

Das Infektionsgeschehen an Schulen ist gering. Besonders Kinder unter 14 Jahren sind keine Infektionstreiber und die Schulschließungen haben extrem negative Auswirkungen für Kinder und Familien. Hierfür gibt es genügend Evidenz.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bemühte sich am Donnerstag, die Gerüchte um Schulschließungen bereits am kommenden Montag zurückzuweisen. Gegenüber der APA meinte er:

Die Oberstufen sind seit Dienstag im Distance Learning. Wie vereinbart, evaluieren wir diese Maßnahme nach einem Zeitraum von zwei Wochen und entscheiden dann über das weitere Vorgehen an den Schulen. Es gibt keinen Grund, von dieser Vorgangsweise abzuweichen.

Schlechtes Vorzeichen

Allerdings trug diese Feststellung nicht gerade zur Beruhigung der Situation bei. Faßmann hat ja auch im März jegliche Schul-Sperren ausgeschlossen, gekommen sind sie dann aber trotzdem. FPÖ-Bildungssprecher Brückl wertete die Aussage Faßmanns daher als „schlechtes Vorzeichen“.

Einen Hinweis darauf, dass es, entgegen den Beteuerungen Faßmanns, dennoch zur Schulschließung kommen könnte, ist die Vorleistung der Regierung, die einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gewährt. Diese Sonderbetreuungszeit soll bis Juni 2021 verlängert und auf vier statt bisher drei Wochen ausgedehnt werden – gültig rückwirkend mit 1. November.

Rechtsanspruch fehlte bisher

Die Sonderbetreuungszeit gab es bereits im Frühling als Ergänzung zum Pflegeurlaub, wenn Kinder oder zu Pflegende während des “Lockdown” zu betreuen waren. Was bisher fehlte, war ein Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste seine Zustimmung geben.

Die Kosten für den Dienstgeber übernahm der Staat bisher zu einem Drittel, im Herbst sollten es 50 Prozent sein. Laut ÖGB soll es nun sogar eine volle Kostenübernahme durch den Bund geben, wie ORF.at berichtet.

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