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Ein Leit-Judikat hat das Innsbrucker Landesgericht im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu Gunsten eines Tiroler Hoteliers in erster Instanz gefällt.

30. Dezember 2020 / 08:34 Uhr

Urteil: Tiroler Hotelier soll Leistung durch Betriebsunterbrechungsversicherung bekommen

Die von der schwarz-grünen Bundesregierung verordneten “Lockdowns” gegenüber heimischen Tourismus- und Freizeitwirtschaftsbetrieben hat jetzt auch zivilrechtliche Konsequenzen. Ein Tiroler Hotelier hat erfolgreich gegen ein Versicherungsunternehmen geklagt, dieses muss laut Urteil jetzt finanziell für die coronabedingte Betriebsunterbrechung aufkommen.

Das scheint eine gute Nachricht für viele Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zu sein, die versicherungsrechtlich Vorsorge getroffen haben. All jene Unternehmer, die vor der Corona-Pandemie eine Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, dürfen nun optimistisch sein. Ein am Landesgericht Innsbruck in erster Instanz ausgesprochenes Urteil könnte für diese Tourismusbetriebe wegweisend sein.

Betriebsunterbrechung: Die Allianz-Versicherung soll zahlen

Der Sachverhalt dieser zivilrechtlichen Auseinandersetzung gestaltet sich über den unmittelbaren Anlassfall hinaus interessant. Ein Tiroler Hotelier hatte die Allianz Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine entsprechende Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte. Der anwaltlich vertretene Tiroler Hotelier hatte den entstandenen Betriebs-Unterbrechungsschaden im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung geltend gemacht.

Um das zivilgerichtliche Verfahren abzukürzen, hatte das Gericht die Forderung des Hoteliers zunächst auf den Anspruchsgrund beschränkt. Mit dieser verfahrensgegenständlichen Entscheidung wurde ein langwieriges Verfahren über die Höhe des Unterbrechungsschadens vorerst hintangehalten. Das Landesgericht Innsbruck hat nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche Einwendungen des belangten Versicherungsunternehmens wurden verworfen.

Erstinstanzliches Urteil könnte richtungsweisend sein

Für den einschreitenden Anwalt ist das erstinstanzliche Urteil außerordentlich gut begründet und könnte richtungsweisend sein. Daher sei laut Anwalt die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Urteil einer Überprüfung durch die zweite Instanz standhält, sehr groß.

Hoteliers, die eine sogenannte Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hätten, könnten auf dieser Grundlage im Falle eines Prozesses mit Optimismus in die Zukunft blicken. Mit einigen Versicherungen sei es bereits zusätzlich gelungen, einen tragfähigen Vergleich herbeizuführen, so der Anwalt.

Prozessfinanzierer sind bei ähnlichen Sachverhalten optimistisch

Prozessfinanzierer geben sich in diesem Zusammenhang bei ähnlichen Sachverhalten optimistisch. So würden Versicherungsunternehmen bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft taktieren und die Versicherungsnehmer mit niedrigen Schadenersatzsummen abspeisen. Gastronomen und Hoteliers wären von der Corona-Krise aber finanziell stark geschädigt und könnten es sich kaum leisten, in einem Prozess ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten.

Einschlägige Prozessfinanzierer könnten hier Touristikern, die über eine Seuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen, zu ihrem Recht verhelfen. Diese spezialisierten Prozessfinanzierer würden das komplette Klagerisiko und die Prozesskosten für die geschädigten Versicherungsnehmer übernehmen.

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