Der Eklat, gestern, Mittwoch, im Parlament, als Nationalratsäsident Wolfgang Sobotka von der ÖVP dem FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bei einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung das Mikrofon einfach abdrehte, hat nun ein Nachspiel.
“Mikro”-Eklat wird in der Präsidiale behandelt
Auf Antrag von FPÖ-Nationalratsabgeordneten Erwin Angerer heute, Donnerstag, im Parlament, soll eine Debatte in einer Präsidiale klären, ob Sobotkas Eingriff in die Redefreiheit der Abgeordneten rechtens war.
Denn Angerer zitierte aus der Geschäftsordnung des Nationalrats, in der keineswegs ein Wortentzug vorgesehen ist, wenn sich ein Mandatar zur Geschäftsordnung meldet und dabei keinen Antrag stellt. Vielmehr heißt es im Paragraph 59 Absatz 2:
Meldet sich ein Abgeordneter, ohne einen Antrag zu stellen, zur Geschäftsbehandlung zum Wort, so ist der Präsident berechtigt, ihm das Wort erst zum Schluss der Sitzung zu erteilen.
Hier erklärt Erwin Angerer dem Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka die Vorsitzführung:
Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.
Sobotka kennt die eigene Geschäftsordnung nicht
Das tat Sobotka in seiner allmächtigen Position aber nicht und er war sich bis zur Aufklärung durch den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Angerer offenbar sicher, laut Geschäftsordnung korrekt gehandelt zu haben. Zumindestens sagte er das. Jetzt stellt sich heraus, Sobotka hat – wieder einmal bei einem FPÖ-Mandatar – willkürlich gehandelt.
Artikel teilen