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Aus Anlass der Einstellung der Terror-Ermittlungen hisste die Identitäre Bewegung Österreichs ein Banner auf der Hohen Wand in Niederösterreich.

14. Jänner 2021 / 19:47 Uhr

Staatsanwaltschaft Graz scheitert wieder: Terrorverfahren gegen Identitäre eingestellt

Gut 1.500 Euro hatte Martin Sellner, Aktivist und Chef der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), im Jahr 2018 als Spende von einem Australier erhalten. Im Jahr darauf ermordete dieser Mann in Christchurch in Neuseeland 51 Menschen und verletzte weitere 50.

Welle an Hausdurchsuchungen

Das genügte der Staatsanwaltschaft in Österreich, mehrere Hausdurchsuchungen bei Sellner und anderen IBÖ-Aktivisten durchzuführen und Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung aufzunehmen.

Sellner legte Beschwerde gegen die Hausdurchsuchungen ein und bekam Recht, weil es keinen ausreichenden Anfangsverdacht gegen ihn gegeben hat. Doch mit den Ermittlungen wegen Verdachts auf Terrorismus gegen den IBÖ-Chef hörte die Staatsanwaltschaft Graz nicht auf.

Wieder gescheitert

Erst jetzt, fast zwei Jahre nach Beginn der offiziellen Verdächtigung, musste sie ihre Ermittlungen einstellen: Der Vorwurf auf kriminelle Vereinigung konnte nicht erhärtet werden.

Damit sind „Österreichs staatliche Strafverfolger, die sich immer mehr als parteipolitische Institution verstehen“, wie der ehemalige Chefredakteur der Presse und der Wiener Zeitung, Andreas Unterberger, die Staatsanwälte insbesondere jene in Graz beschrieb, wieder gescheitert. Denn erst im Juli 2018 hatten sie versucht, 17 junge IBÖ-Aktivisten wegen Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen, was misslang.

Mitmischen im parteipolitischen Wettbewerb

Und auch die FPÖ versuchen die Grazer Staatsanwälte immer wieder im politischen Wettbewerb anzupatzen. War es im Jahr 2010 das Ermittlungsverfahren gegen die steirische FPÖ wegen des „Anti-Minarett-Spiels“, wollten sie Ende 2019 gegen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wegen eines reinen Meinungsdelikts Anklage erheben und seine parlamentarische Immunität aufheben.

Im vergangenen September beantragte die Staatsanwaltschaft Graz ein Auslieferungsbegehren gegen den steirischen FPÖ-Vizeklubobmann Stefan Hermann, weil dieser ein angeblich verhetzendes Facebook-Posting geteilt habe. Und erst vor zwei Wochen meldete sie, dass sie ihre Ermittlungen gegen den steirischen FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger abgeschlossen habe, der ein Liederbuch mit politisch unkorrekten Liedern besaß. Unterberger kommentiert diese Umtriebigkeit der eigentlich zur Unparteilichkeit verpflichteten Beamten:

Was brauchen wir Wahlen, wenn wir die Staatsanwaltschaft haben.

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