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“Nur Bares ist Wahres”, heißt es. Doch der EuGH erlaubt nun den Mitgliedsstaaten, seine Behörden sowohl zur Annahme von Bargeld anweisen, als auch ihnen die Annahmeverweigerung gestatten zu können.

26. Jänner 2021 / 19:50 Uhr

EuGH-Urteil zugunsten von Recht auf Bargeld

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten muss. In ihrem E-Mail-Newsletter freute sich die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch darüber, doch diese Freude ist möglicherweise verfrüht.

Urteil bietet verschiedene Interpretationsmöglichkeiten

Frau von Storch meint, das Urteil des “Europäischen Gerichtshofs stärkt die Bedeutung von Bargeld”. Und sie schlussfolgert, mit dem Urteil gibt es keinen Freibrief mehr für die Bargeld-Feinde im Euro-Währungsraum, dass Bargeld und damit die Freiheit der Bürger abzuschaffen. Ihres Erachtens ist es den deutschen Klägern auf diese Weise gelungen, diejenigen auszubremsen, die das Bargeld immer weiter zurückdrängen wollen. “Mit diesem Urteil ist der Vormarsch der Bargeld-Abschaffer erst einmal gestoppt worden.”

Damit könnte von Storch richtig liegen, denn tatsächlich erlaubt das EuGH-Urteil, dass Mitgliedsstaaten ihre Verwaltungen anweisen können, Bargeld annehmen zu müssen. Nur werden das zum einen diejenigen Staaten, die von Leuten regiert werden, die das Bargeld abschaffen wollen, nicht machen und zum anderen hat das Urteil auch eine Schattenseite. Denn laut dem Handelsblatt beinhaltet das Urteil auch die Entscheidung, “dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern.”

Der Hintergrund des Urteils

Gerade im Falle der GEZ-Zahlungen soll es erlaubt sein, die Annahme von Bargeld zu verweigern, weil massenhafte Bargeldzahlungen zu viel verwaltungstechnischen Aufwand zur Folge hätten. Und genau darum ging es auch im dem EuGH vorgelegten Fall, denn der Handelsblatt-Redakteur Norbert Häring hatte geklagt, weil der Hessische Rundfunk ihm die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur Barzahlung der GEZ nicht gestattete. Das Urteil, das scheinbar das Recht auf Bargeld stärkt, kann sich also sehr schnell als Schlag gegen das Bargeld entpuppen.

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