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Martin Rutter

Martin Rutter ist eine der Galionsfiguren der Protestbewegung. Jetzt soll ihm wegen Bildung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ der Prozess gemacht werden.

4. Feber 2021 / 19:41 Uhr

„Staatsfeindliche Verbindung“: Nehammer will Galionsfigur der Regierungskritiker im Gefängnis sehen

Der russische Kreml-Kritiker Alexej Nawalny wurde am Mittwoch zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Einer der Führungsfiguren der Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen der schwarz-grünen Regierung droht in Österreich nun ein ähnliches Schicksal. Und auch hierzulande sind die Umstände skandalös.

Martin Rutter, der seit Monaten unermüdlich Demonstrationen gegen die Regierungsmaßnahmen organisiert, wurde im Rahmen der Spaziergänge am Sonntagabend nahe dem Wiener Westbahnhof festgenommen. Und zwar wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) heute in der Beantwortung der dringlichen Anfrage zu den Versammlungsverboten behauptete.

Brutaler Polizei-Angriff von hinten

Augenzeugen des Geschehens widersprechen dieser Darstellung massiv. In den Abendstunden, als die Teilnehmerzahl bereits stark zurückgegangen war, habe sich eine große Menge von Polizisten in Rutters Nähe gesammelt. Ohne jeden erkennbaren Grund sei der Kärntner Aktivist von hinten angegriffen und zu Boden gerungen worden. Einige andere Demonstranten sollen versucht haben, den Angriff der Polizei abzuwehren – allerdings vergeblich.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen bei „staatsfeindlicher Verbindung

Rutter wurde zwar am späten Abend wieder auf freien Fuß gesetzt, allerdings wurde er, wie Nehammer heute ebenfalls sagte, bei der Staatsanwaltschaft wegen § 246 des Strafgesetzbuchs angezeigt. Es handelt sich dabei um die Bildung einer „staatsfeindlichen Verbindung“. Wer eine solche gründet oder sich darin führend betätigt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft, die Mindeststrafe beträgt sechs Monate:

(1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

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Mehr Informationen

Nach seiner Freilassung gab Martin Rutter der Gründerin der Initiative “Österreich ist frei”, Edith Brötzner, dieses Interview.

Verwechselt Regierung sich selbst mit dem Staat?

Der Vorwurf ist wohl nur dann nachvollziehbar, wenn die schwarz-grüne Regierung sich selbst für den Staat hält, was angesichts der Machtgelüste von Kurz, Nehammer und Co. nicht weiter verwunderlich wäre.

Telefon konfisziert, Anwalt angeblich nicht erreichbar

Rutters Mobiltelefon wurde von der Polizei sichergestellt und ihm bis dato nicht zurückgegeben. Der Aktivist kritisierte zudem, sein Anwalt – Roman Schiessler – sei nicht zu ihm gelassen worden. Nehammer widersprach dem heute und behauptete, der Anwalt sei telefonisch nicht erreichbar gewesen. Dies ist allerdings wenig glaubwürdig, war Schiessler doch unmittelbar nach der Festnahme sogar am Ort des Geschehens und stand, wie er gegenüber unzensuriert.at bestätigte, eine halbe Stunde lang neben dem Polizeiauto, mit dem sein Mandant schließlich weggebracht wurde.

https://www.youtube.com/watch?v=fQdEr-yPLaQ

Martin Rutter war einer der Gäste bei der virtuellen Veranstaltung “Für die Freiheit” nach der Untersagung durch die Wiener Polizei.

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