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Landhausplatz Innsbruck

Auf dem Landhausplatz in Innsbruck sollte morgen, Samstag, eine regierungskritische Kundgebung stattfinden. Sie wurde von der Polizei untersagt, die bei Verstoß dagegen Eltern sogar mit Kindesentzug drohte.

19. Feber 2021 / 22:56 Uhr

Tiroler Polizei kann für Kindesentzug bei “ungehorsamen” Demo-Teilnehmern keine Rechtsgrundlage nennen

Die Polizei drohte Tiroler Eltern mit Kindesentzug, sollten sie morgen, Samstag, trotz Untersagung der Veranstaltung um 15.00 Uhr auf den Landhausplatz in Innsbruck kommen und gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung demonstrieren. Gegenüber der Kronen Zeitung begründete die Polizei ihre Drohung mit folgendem Text:

Die Teilnahme von Eltern samt Kindern an einer untersagten Demonstration stellt eine Gefährdung des Kindeswohles dar, sodass diesfalls ein Bericht an die Jugendwohlfahrtsbehörde erstattet wird.

Neue Eskalationsstufe

Soll heißen: Wer ungehorsam ist und bei einem Spaziergang mit hunderten Gleichgesinnten erwischt wird, dem könnte sogar das Kind weggenommen werden. Damit erreicht die Eskalationsstufe von ÖVP-Innenminster Karl Nehammer, der ja angekündigt hatte, hart gegen regierungskritischen Demonstranten vorzugehen, einen neuen Höhepunkt.

Nachfrage bei der Polizei

Unzensuriert fragte nun bei der Landespolizeidirektion Tirol nach, auf welcher Rechtsgrundlage sich die Gefährdung des Kindeswohls und die Meldung an die Jugendwohlfahrtsbehörde stützt und ob es dafür eine bundeseinheitliche Regelung gibt?

Darauf konnte die Pressestelle der LPD Tirol bis dato keine Antwort geben. Als sich bis heute, Freitag, kein Mitarbeiter meldete, versuchten wir es telefonisch. Ein Pressemitarbeiter sagte, dass er die Anfrage von unzensuriert kenne, es jedoch bisher nicht möglich gewesen sei, den zuständigen Mann (wohl einen Polizeijuristen) dafür zu finden. Er versicherte, die Antwort jedenfalls noch heute, Freitag, geben zu können.

LPD Tirol blieb trotz Urgenz stumm

Tatsächlich kam nichts mehr, was die Vermutung nährt, dass es für die deftige Polizeidrohung gar keine Rechtsgrundlage gibt. Erweist sich das als wahr, wäre das wohl ein (weiterer) handfester Skandal im Reigen der von oben verordneten Einschüchterungs-Methoden gegenüber der Bevölkerung.

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