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Mit der Zustimmung für eine Pflichtimpfung könnte der Europäische Gerichgshof für Menschenrechte in Straßburg (Bild) ein bahnbrechendes Urteil gesprochen haben.

Zwangsimpfungen für Bevölkerung erlaubt, Zwangstestungen bei Illegalen kurioserweise verboten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute, Donnerstag, geurteilt, dass Pflichtimpfungen zulässig sind. Damit könnten vor allem für Verweigerer der Impfung gegen das Coronavirus düstere Zeiten anbrechen.

“Notwendig in einer demokratischen Gesellschaft”

Der EMGR ist immerhin die übergeordnete Rechtsinstanz für alle Mitglieder des Europarates. Das Verfahren betraf eine Beschwerde einer tschechischen Familie, die Pflichtimpfungen für ihre Kinder ablehnten. Etwas überraschend traf das Gericht eine Entscheidung gegen die Antragsteller und bemerkte:

Die Maßnahmen könnten als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft angesehen werden.

Urteil könnte auch für CoV-19-Impfungen herangezogen werden

Konkret ging es bei dem Verfahren zwar nicht speziell um Covid-19-Impfstoffe, sondern um Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern und weiteren Kinderkrankheiten, doch das Urteil des EMGR – so befürchten Juristen – könnte nun auch für Impfkampagnen gegen das Coronavirus herangezogen werden.

Europarat sprach sich gegen Impfzwang aus

Interessant, dass sich – wie berichtet – der Europarat in Straßburg erst unlängst gegen einen Impfzwang ausgesprochen hat. In einer Resolution wird darauf hingewiesen, dass es für Nichtgeimpfte keine Diskriminierung, etwa am Arbeitsplatz, oder ein Verbot von Reisen geben dürfe. Für die 47 Mitgliedsstaaten hat diese Willenskundgebung aber keine gesetzliche Bindungswirkung. Diese würde erst mit Übernahme der Regelungen in nationales Recht entstehen.

Allerdings hatten solche Beschlüsse bisher in der Regel Auswirkungen auf die Rechtssprechung insbesondere auf jene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der jetzt aber im Fall der tschechischen Familie diametral anders entschieden hat. Dazu muss gesagt werden, dass es bei der Resolution des Europarates konkret um das Impfen gegen das Coronavirus ging.

Schubhäftlinge dürfen nicht zum PCR-Test gezwungen werden

Das EGMR-Urteil für eine Pflichtimpfung birgt zusätzliche Brisanz, weil der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf der anderen Seite verbietet, bei Schubhäftlingen zwangsweise PCR-Tests durchzuführen. Wie berichtet, dürfen Abschiebungen in ein Ankunftsland nicht durchgeführt werden, wenn dort ein PCR-Test verlangt wird und sich der Schubhäftling diesem Test widersetzt. In einem Schreiben vom ÖVP-Innenministerium steht außerdem:

Ergibt die Sachlage, dass weder Schubhaft, noch gelinderes Mittel anwendbar sind, so ist die Person aus der Anhaltung zu entlassen.

Das heißt: Weigert sich der Schubhäftling, einen PCR-Test zu machen, muss er im Falle des Falles sogar freigelassen werden und darf – obwohl illegal eingereist – weiter im Land bleiben.

Da kann man nur sagen: Die Richter, auch wenn sie einem obersten Gerichtshof oder dem Gremium der Menschenrechtskonvention angehören, sind auch nur Menschen. Ein Normalbürger versteht das alles nicht mehr.

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