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Mann im Lokal

Wer sich in einem Lokal einen Kaffee zum Mitnehmen holt, darf diesen laut CoV-Verordnung erst 50 Meter von diesem Lokal entfernt trinken.

16. April 2021 / 15:27 Uhr

Konditorei in Zell am See schlägt unsinniger 50-Meter-Regel ein Schnippchen

Über die unsinnige Covid-Regel, dass man Speisen, die jemand in einem Lokal abholt, erst 50 Meter vom Lokal entfernt verzehren darf, haben sich schon viele geärgert. Vor allem erkannte bisher keiner den Sinn dieser Verordnung.

Kaffeetrinken im fremden Gastgarten

In Zell am See, Salzburg, haben nun zwei Konditoreien eine kreative Lösung gefunden, um den Gästen trotz dieser 50-Meter-Regel eine schöne Atmosphäre zum Kuchenessen und Kaffeetrinken zu ermöglichen. Dies können die Gäste nun im 50 Meter entfernten Gastgarten einer anderen Konditorei machen, während diese wegen Umbaus geschlossen ist.

Auf absurde Verordnung aufmerksam machen

Hermann Moßhammer, der Konditor aus Zell am See, sagte gegenüber Servus TV, dass er mit dieser Aktion auf die absurde Verordnung aufmerksam machen will. Es mache sicher keinen Unterschied, ob der Gast sich den Kaffee mitnimmt und ihn dann vor dem Lokal trinkt, oder ob er 50 Meter weiter geht, um ihn zu konsumieren. Das habe sicher keine Auswirkung auf die Verbreitung des Coronavirus.

https://www.servustv.com/videos/aa-27ct7vk2s2111/

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