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Martin Engelberg

Zeitungen feierten ÖVP-Abgeordneten Martin Engelberg als Sieger vor Gericht, obwohl er in erster Instanz verloren hat.

21. Mai 2021 / 12:44 Uhr

Riesen-Blamage für Medien: Falschberichte über Sieg eines ÖVP-Abgeordneten vor Gericht

Oft und gern wird bei der Berichterstattung österreichischer Medien über einen Einheitsbrei gesprochen, über Artikel, die voneinander abgeschrieben werden. Jetzt lieferten die Zeitungen auch noch den besten Beweis dafür.

“Mieser Heuchler” und “Heimatverräter”

Unglaublich aber wahr: Durch die Bank haben Kronen Zeitung, Standard, Kurier, oe24 und sogar die APA über eine Schlappe vor Gericht für Identitären-Chef Martin Sellner geschrieben – und zwar in einer Auseinandersetzung mit dem ÖVP-Nationalratsabgeordneten Martin Engelberg. Doch die Schlappe erlitt Engelberg, Sellner gewann. Sellner hatte Engelberg in einem YouTube-Video unter anderem als „miesen Heuchler“ und “Heimatverräter” bezeichnet.

Klage von Engelberg abgewiesen

Engelberg klagte, worauf Sellner schon vor dem Prozess sagte, solche Beschimpfungen in Zukunft zu unterlassen. Engelberg war diese Erklärung Sellners zuwenig – worauf es beim Handelsgericht Wien zur Gerichtsverhandlung kam. Und siehe da: Engelbergs Klage wurde in erster Instanz nicht nur abgewiesen, sondern Engelberg wurde auch zum vollen Kostenersatz verpflichtet.

Urteil auf Homepage von Sellner veröffentlicht

Martin Sellner veröffentlichte auf seiner Internetseite das Urteil und ein Schreiben seines Anwalts mit folgendem Wortlaut:

In der heutigen Verhandlung iS Engelberg vor dem HG Wien wurde zunächst der angebotene Unterlassungsvergleich als Teilvergleich geschlossen. Sodann wurden sämtliche Klagebegehren, nämlich die Begehren auf Widerruf und Widerrufsveröffentlichung, sowie betreffend Kosten – auch für sämtliche (obwohl verglichen) Unterlassungsbegehren – mit mündlich verkündetem Urteil vollumfänglich ABGEWIESEN und Engelberg zum vollen Kostenersatz verpflichtet.
Auch dem Antrag auf einstweilige Verfügung wurde NICHT Folge gegeben.
Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass sämtliche gegenständliche Äußerungen im Lichte der ständigen Rechtsprechung zu Art. 10 EMRK von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind; dies laut Richter aufgrund des von uns dargelegten Hintergrundes der Äußerungen (Vorstoß ÖVP iS Symbolegesetz -> Äußerung Kickl -> Äußerung Engelberg) im politischen Meinungsstreit. Engelberg ist sohin mit seiner Klage samt Antrag auf einstweilige Verfügung vollumfänglich UNTERLEGEN.

Richter: “Politiker müssen mehr an Kritik erdulden”

Der Richter verweist im Urteil darauf, dass Politiker grundsätzlich mehr an Kritik erdulden müssten, zumal dann, wenn sie selbst in ihrem Ton nicht wählerisch seien.

Im Urteil hieß es außerdem:

Ein Unterlassungsanspruch stand dem Kläger daher nicht zu, weshalb auch seine Ansprüche auf Widerruf und dessen Veröffentlichung unberechtigt sind. Das noch nicht durch Vergleich erledigte Klagebegehren war daher zur Gänze abzuweisen.

Engelberg beruft gegen seinen “juristischen Sieg”

Besonders absurd: Obwohl „gewonnen“, wie die Zeitungen ja berichteten, meldete Engelberg nun Berufung gegen seinen „juristischen Sieg“ an. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Dennoch überschlugen sich die Medien mit Schlagzeilen wie „ÖVP Abgeordneter Engelberg siegte vor Gericht gegen Sellner“ (Kurier), „ÖVP-Abgeordneter Engelberg siegte vor Gericht gegen Identitäten-Chef Sellner“ (Der Standard), „Prozess: ÖVP-Politiker gewinnt gegen Identitäten-Chef“ (oe24). Alles Falschmeldungen, oder „Fake News“, wie man auf Neudeutsch so schön sagt. Man darf gespannt sein, welches Medium eine Richtigstellung bringen wird.

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