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Europaministerin Karoline Edtstadler stört es nicht, dass Österreich hunderte Millionen Euro Kindergeld für Kinder ins Ausland bezahlen muss. Ihr ist es anscheinend sogar ein wichtiges Anliegen, für das sie sich einsetzt.

17. August 2021 / 10:55 Uhr

Edtstadler will weiterhin unser Kindergeld ins Ausland bezahlen lassen

Über Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die aktuell Familienministerin Susanne Raab wegen ihrer Karenz vertritt, kann man sich nur wundern. In einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage wollte Familiensprecherin Edith Mühlberghuber wissen, wann sich Österreich in der EU dafür einsetzen werde, dass Familienleistungen nicht mehr für Kinder bezahlt werden müssen, die überhaupt nicht in Österreich wohnhaft sind.

Edtstadlers plumpe Antwort:

Die Sicherstellung von fairen Koordinierungsregelungen, die Familien mit Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat weder bevorzugen noch benachteiligen, ist ein wichtiges Anliegen und ich setze mich dafür ein.

Wirklich schlau wird man aus den Zeilen nicht. Sie bedeuten vermutlich anders gesagt: Die Ministerin hat anscheinend kein Problem mit den aktuellen EU-Gesetzen, laut denen Österreich hunderte Millionen Euro jährlich an Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Kinder bezahlen muss, die etwa in Ungarn, Rumänien oder der Slowakei wohnen.

EU-Gesetze sind diskriminierend

Laut den EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 muss Österreich für Familien im EWR-Raum und der Schweiz Familienleistungen bezahlen, wenn ein Elternteil in Österreich erwerbstätig ist oder einen Rentenanspruch hat. Dies ist insofern skurril, da die wesentlichsten Familienleistungen in Österreich keine Erwerbstätigkeit verlangen. Das EU-Gesetz beinhaltet daher eine Diskriminierung, weil es auf der einen Seite Eltern gibt, die Familienleistungen erhalten, obwohl keiner von ihnen arbeitet, während auf der anderen Seite Eltern die gleiche Leistung erst dann erhalten, wenn ein Elternteil erwerbstätig ist oder einen Rentenanspruch hat.

Edtstadler müsste sich dafür einsetzen, dass Staaten generell ihre Familienleistungen nur für Kinder bezahlen, die im jeweiligen Staat auch wohnhaft sind. Denn nur damit würde keine Familie bevorzugt oder benachteiligt.

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