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Impffolder Land Tirol

Diese Broschüre hat das Amt der Tiroler Landesregierung zum Unmut von Eltern an die Schüler verteilt.

26. August 2021 / 17:05 Uhr

19 Eltern klagen Land Tirol wegen unlauterer Impfwerbung in Schulen

Das Land Tirol warb kurz vor Schulschluss an Mittel- und höheren Schulen mit einem Flugzettel für das Impfen. Das sei nicht nur unzulässige Werbung, sondern auch ein Eingriff in die Erziehungsrechte, sagen 19 Eltern, die nun eine Klage beim Landesgericht Innsbruck eingebracht haben.

Gewinn eines „iPhones“ in Aussicht gestellt

Im Namen der Eltern klagt Rechtsanwalt Christian Ortner auf Unterlassung, verbunden mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung. Mit dem Flugblatt und der Aufschrift „Tirol impft – auch dich“ wurde bei den 12- bis 18-Jährigen intensiv für die Impfung geworben. Aus Sicht der Kläger völlig unzulässig und mit Verheißungen. So wurde auf dem Werbezettel angeführt, dass mit einer Impfung dem „Distance Learning“ entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder „face to face“ (!) getroffen werden können. Auch der Gewinn eines „iPhones“ wurde in Aussicht gestellt.

Nebenwirkungen werden verschwiegen

Noch dazu werde im Rahmen dieser Bewerbung verschwiegen, dass lediglich eine bedingte Zulassung (vulgo „Notzulassung“) der gentherapeutisch wirkenden, mit teilweise sehr schweren Nebenwirkungen verbundenen Arzneimittel vorliegt – was zwangsläufig zur Folge habe, dass jeder Impfling Teilnehmer an einer klinischen Probephase ist, ob ihm das nun bewusst sei, oder nicht, so die Kläger.

Falschbehauptungen in Impfbroschüren

Daher sei es auch falsch, dass sich Jugendliche ab 14 ohne Zustimmung der Eltern dieses Arzneimittel verabreichen lassen dürfen. Gemäß Gesetz darf überhaupt nur für zugelassene – und damit nicht noch in Erprobung befindliche – Arzneispezialitäten geworben werden. Anwalt Ortner meint:

Noch dazu verbreitet der Flyer Falschinformationen, indem er der „Impfung“ Wirkungen zuschreibt, die das Arzneimittel nicht hat: Sogar die Hersteller versprechen weder einen Schutz vor einer Infektion, noch vor einer Transmission, also einer Weiterübertragung des Virus an andere, also keine sterile Immunität: Die Aussage, durch die Impfung sinke das Risiko, an Corona zu erkranken und andere damit anzustecken, ist falsch. 

Verbotene Werbung?

Insgesamt sei solche Werbung nach § 42 und §§ 50 und nach dem Arzneimittelgesetz verboten. Die Anwendung solcher Arzneimittel sei nur nach den sehr strengen Bedingungen des § 42 Arzneimittelgesetz bei Jugendlichen überhaupt zulässig, sagt Anwalt Ortner und weiter:

Es ist wohl absurd, dass ein 16-jähriger die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten einholen muss, wenn er sich ein Tattoo machen lassen will, weil dieses bei der Entfernung Narben hinterlässt. Aber ein defacto Gentherapeutikum, das oftmals erhebliche oder in seltenen Fällen sogar tödliche Nebenwirkungen haben, nach sich ziehen kann und dessen Langzeitwirkungen noch weitgehend unbekannt sind, soll er sich ohne Zustimmung der Eltern verabreichen lassen können?

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