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Corona-Demo 26.10.2021

Heute-Journalist Leo Stempfl lässt kein gutes Haar an den regierungskritischen Demonstranten gegen die Corona-Politik.

30. Oktober 2021 / 17:07 Uhr

Gericht stellt fest: „Heute“ berichtet diskreditierend über Corona-Demonstranten

Spektakuläres Urteil des Wiener Handelsgerichts über die Berichterstattung der Zeitung Heute über Corona-Demonstrationen. Unzensuriert hat zu Recht behauptet, Heute verbreite falsche Informationen über die Demos, weil die Zeitung der Regierung als einer der größten Profiteure ihrer Medienpolitik zu Dank verpflichtet sei.

Journalist mit ÖVP-naher Ausbildung

Gegenstand des Prozesses war dieser unzensuriert-Artikel vom 10. März. Es wurde berichtet, dass der Heute-Journalist Leo Stempfl, der selbst in einem sozialen Medium darauf hingewiesen hat, die politische Akademie der ÖVP besucht zu haben, im Online-Auftritt der Zeitung wiederholt extrem negativ über die Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung und ihre Teilnehmer berichtete hatte.

Dass der Journalist ausgerechnet in der Redaktion des Gratisblattes unterkam, wurde von unzensuriert so gedeutet:

Die Gratiszeitung Heute ist einer der großen Profiteure dieser Medienpolitik. Und deshalb den Mächtigen offensichtlich auch zum Dank verpflichtet.

Klagen wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

Die Herausgebergesellschaft des Online-Auftritts von Heute klagte. Die Gesellschaft als Erstklägerin und der Journalist Stempfl als Zweitkläger beantragten die Verurteilung von unzensuriert wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gemäß Paragraph 1330 ABGB sowie wegen pauschaler Herabsetzung des Mediums gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch die Veröffentlichung eines Widerrufs wurde begehrt. Experten sehen vor allem das Vorgehen nach dem UWG als Einschüchterungsversuch gegenüber einem wesentlich kleineren und finanziell schwächer ausgestatteten Medium.

Gericht wies alle Anträge zurück

Doch das Vorgehen scheiterte. Sämtliche Begehren wurden abgewiesen und die Kläger zur Zahlung von 8.614,70 Euro an die Beklagten verurteilt. Ob die Kläger das Urteil bekämpfen, ist noch nicht bekannt, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Eindeutiger Sachverhalt: Heute ist von (Regierungs-)Inseraten abhängig

Bereits in der Sachverhaltsfeststellung wurde die Abhängigkeit der Zeitung Heute von Inseraten der öffentlichen Hand durch das Gericht deutlich gemacht:

  • Die Erstklägerin finanziert sich ausschließlich über Werbung, nämlich zu 100 % aus Inseraten.
  • Neben der Medienförderung nach dem Presseförde­rungsG schaltet die öffentliche Hand regelmäßig Insera­te bei Print- und Onlineausgaben österreichischer Zei­tungen. Das Gesamtvolumen der von allen Ministerien einschließlich des Bundeskanzleramts finanzierten Medi­enkooperationen betrug in den Jahren 2018 und 2019 EUR 30.975.958,20. Davon wurde ein Betrag von insgesamt EUR 6.181.808,09 in Inserate im Printmedium „Heute“ sowie auf www.heute.at investiert.
  • Über die sonst üblichen Förderungen und Inseraten­schaltungen hinaus beschloss die Bundesregierung zu­gunsten von Tageszeitungen zur Abfederung der wirt­schaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krisensituation auf die Printmedien eine einmalige Auszahlung eines Druckkostenbeitrages in Höhe von EUR 3,25 pro Exemplar, wobei sich die Anzahl an der durchschnittlich verbrei­teten Druckauflage des Vorjahres orientierte. Auf die Printausgabe von „Heute“, deren Medieninhaberin und da­her auch Fördernehmerin die AHVV Verlags GmbH ist, ent­fiel ein Förderbetrag von insgesamt EUR 1.842.148,–.
  • Im ersten Quartal 2021 gingen Werbeaufträge und Inserate des Bundeskanzleramtes sowie einiger Ministe­rien sowohl an das Print- wie auch Online-Medium von „Heute“. In „Heute“ wurden Inserate um insgesamt EUR 1.226.194,54 geschaltet; auf „heute.at“ um EUR 136.588,19. Diese öffentlichen Werbeaufträge und Inserate werden nach einem Reichweitenschlüssel verge­ben, weshalb „Heute“ insgesamt einen höheren Anteil an Werbeaufträgen und Inseratenvolumen als etwa andere Me­dienunternehmen erhält.

Unzensuriert-Bericht enthält ausschließlich zulässige Wertungen

Der Richter stellte auf Basis dieses Sachverhalts unmissverständlich klar, dass sämtliche von den Klägern beanstandete Formulierungen im Artikel von unzensuriert zulässige Wertungen auf Basis von Fakten seien:

  • Obwohl im Klagebegehren nicht ausdrücklich inkriminiert, gründet die Aussage über den Zweitkläger als „Absolvent der Politischen Akademie der ÖVP“ oder auch „ausgebildet als Parteisoldat“ auf einer zulässi­gen Wertung auf Grundlage eines wahren Tatsachensub­strats unter Berücksichtigung der unter Pkt 1.5. darge­stellten Rechtsprechung. Der Zweitkläger hatte selbst für einige Zeit (jedenfalls bis 10.3.2021) zumindest einen Teil seiner journalistischen Ausbildung ausdrück­lich und unmittelbar mit der Politischen Akademie der Regierungspartei ÖVP verquickt und dadurch (wenn auch vielleicht ungewollt, so doch objektiv) in der Öffent­lichkeit den Eindruck geschaffen, er habe (auch) dort seine Aus- oder Fortbildung genossen.
  • Durch die Berichterstattung des Zweitklägers im Medium der Erstklägerin unter pro­minenter Verwendung der oben bezeichneten Begriffe („Corona-Leugner, Demo-Chaoten, Hooligans, Rechtsextreme, Verschwörungstheoretiker, Anm.) ist im gegebenen Rahmen die Formulierung „Kritiker der Bun­desregierung diskreditieren“ somit eine zulässige Wer­tung auf Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfer­tigt.
  • Die Formulierung „Die Gratiszeitung Heute ist einer der großen Profiteure dieser Medienpolitik.“ ist somit eine im Kern wahre Tatsachenbehauptung, die auch einem Be­weis zugänglich ist (vgl ./1 bis ./4). Die Folgebehaup­tung „und deshalb den Mächtigen offensichtlich auch zum Dank verpflichtet“ ist darauf aufbauend eine zulässige Wertung auf Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerecht­fertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden, insbesondere angesichts der aktuellen Diskussi­onen über Inseratenvergaben der öffentlichen Hand an diverse Medienunternehmen.

Klagefreudiger Verfassungsrichter Rami erneut gescheitert

Die Kläger wurden vom Medienrechtsanwalt Michael Rami vertreten, der aufgrund von Einschüchterungsbriefen im Auftrag von Innenminister-Gattin Katharina Nehammer an bis zu 1.000 regierungskritische Facebook-Nutzer als Verfassungsrichter umstritten ist. Unzensuriert wurde vertreten von Rechtanwalt Christoph Völk, der in der Causa Nehammer/Rami mehrere Betroffene unterstützt und auch öffentlich Stellung genommen hatte.

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Rami war übrigens für seine Mandantin Nehammer ähnlich erfolglos wie aktuell gegen unzensuriert. Eine Privatklage wegen übler Nachrede wurde in Zusammenhang mit dem Facebook-Posting über die Tätigkeit von Katharina Nehammer für das PR-Unternehmen, das den umstrittenen Maskenerzeuger Hygiene Austria beriet, wurde nicht einmal zur Verhandlung zugelassen, wie oe24 im September berichtete.

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