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Schloß Neugebäude / Teststraße

Mit dem Geld für die Corona-Tests an gesunden Bürgern hätte die Intensivmedizin locker aufgestockt werden können. Und niemand bräuchte Angst haben.

11. Dezember 2021 / 08:41 Uhr

Der Wahnwitz der Corona-Politik: Kein Geld für Intensivmedizin?

Die aktuellen Corona-Maßnahmen, der Stufenplan der schwarz-grünen Regierung, soll sich an der Belegung der Intensivbetten in den heimischen Spitälern durch Corona-Infizierte orientieren. Ständig wird mit der Urangst der Österreicher gespielt, dass nicht genügend Intensivbetten zur Verfügung stehen.
Jedes dritte Bett für Notfall bereit
Ein Blick auf das AGES-Dashboard würde zwar genügen, um zu sehen, dass rund jedes dritte Intensivbett leer ist – also für einen Notfall bereit.
Aber nichts hat auch die Regierung abgehalten, in einer ach so gefährlichen „Pandemie“ die Intensivmedizin aufzustocken! Auch nicht das liebe Geld.
Corona-Tests doppelt so teuer
So beliefen sich die Gesamtkosten der Intensivbehandlung aller Stufen (Personal‑, Medikamenten‑, Energie‑, Küchenkosten, Wäscherei etc.) an Erwachsenen (Kinder spielen bei Corona keine Rolle) in Österreich im Jahr 2016 auf 931 Millionen Euro.
Die Gesamtkosten der Corona-Tests (der Staat zwingt Gesunde zum Testen und koppelt ein positives Testergebnis trotz gegenteiliger WHO-Richtlinie nicht an eine klinische Diagnose) werden vom Bundesgesundheitsministerium bis Jahresende mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt. Darin sind Tests in Betrieben und an Schulen noch nicht einmal inbegriffen, die noch einmal eine Größenordnung von zwei Dritteln der vom Ministerium veranschlagten Testungen ausmachen.
Unsumme verpulvert
Im Klartext wurde durch die Corona-Politik der Regierung allein durch die vom Gesundheitsministerium in der Kostenrechnung berücksichtigten Testungen (ca. 60 Prozent aller Tests) eine Unsumme verpulvert, mit der die Kapazitäten für die Intensivbehandlung verdoppelt werden hätten können.
Wer wagt es, wenn das bekannt wird, sich noch hinzustellen und „Lockdown“ mit einer drohenden „Überlastung“ des Gesundheitswesens zu rechtfertigen?

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