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Die Caritas hilft nur unter strengen Auflagen den Bedürftigen in Österreich – was für ein Kontrast zur eigentlichen Armenfürsorge.

14. Dezember 2021 / 17:27 Uhr

Nur wer E-Karte und 2,5 G-Nachweis vorweisen kann, dem wird geholfen – bei der Caritas!

Die Caritas, heute eine linkskirchliche Vorfeldorganisation, gilt immer noch vielen Österreichern als „Helferin in der Not“, die sich selbstlos und ohne Unterschied um Arme und Ausgegrenzte kümmert.
Immer schon gab es Armenausspeisungen
Schon immer gab es Menschen, die sich um die Gescheiterten, Lebensuntüchtigen, unverschuldet Armen und Bedürftigen aus eigenem Verschulden, die es in jeder Gesellschaft gibt, kümmerten. Immer schon konnten und können diese Armen bei Armenausspeisungen eine warme Mahlzeit bekommen. Dahinter steckte nichts Politisierendes, kein Apparat mit gut bezahlten Angestellten. Es ging nur darum, dass jeder, egal warum, der etwas zum Essen brauchte, auch etwas bekam.
Harte Anforderungen für Arme
Doch heutzutage nur unter Auflagen! Im rot regierten Linz verlangt die Caritas für den Zutritt zur Armenausspeisung die E-Karte (E-Card). Damit Obdachlose oder Arme etwas zum Essen bekommen, müssen sie den 2G-Nachweis vorlegen. Ohne E-Karte und 2G kein Zugang. Die E-Karte wird registriert, wenn ein Bedürftiger zum ersten Mal kommt, 2G wird bei jedem Betreten kontrolliert und das Fieber gemessen, so die Information eines Betroffenen. Die Caritas war für eine Stellungnahme nicht bereit.
Ergänzung am 16.12.2021
Die Caritas teilte uns nun verspätet mit, dass für den Eintritt 2,5 G (geimpft, genesen oder PCR-getestet) ausreichend sei:

Die Caritas-Wärmestube in Linz hat auch während des Lockdowns geöffnet und alle Menschen versorgt. Wir haben aber dennoch die Verantwortung dafür, die Menschen bestmöglich vor einer Ansteckung mit Corona zu schützen. Daher gilt für den Eintritt 2,5 G (geimpft, genesen oder PCR-getestet) und es ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Wer das nicht vorweisen kann, wird natürlich trotzdem mit Essen versorgt, das vor der Tür überreicht wird. Zum Schutz der anderen Wärmestuben-Besucher*innen und des Personals darf das Essen nicht in den Innenräumen konsumiert werden.
Beim Eintritt gelten die allgemeinen Covid 19-Hygieneregeln mit Handdesinfektion und auch Temperaturkontrolle.
Die E-Card oder eine Versicherungsnummer ist in der Wärmestube eine Zutrittsbedingung. Das wurde eingeführt, da sonst der Ansturm zu groß wäre und wir aufgrund des notwendigen Abstands nur begrenzte Platzmöglichkeiten haben.
Menschen, die das nicht vorweisen können (v.a. Menschen aus den neuen EU-Ländern Rumänien, Bulgarien etc) werden nicht abgewiesen, sondern an die Kontaktstelle für Armutsmigrant*innen der Caritas weitervermittelt. Dort erhalten die Menschen Unterstützung und eine Beratung in ihrer Muttersprache.

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