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Der Familienbonus Plus steht dem Familienbeihilfebezieher auch dann zu, wenn er zum Unterhaltszahler wird.

16. Feber 2022 / 16:43 Uhr

Familienbonus Plus zu Unrecht gekürzt: Minister gibt Vater Recht

Im Dezember letzten Jahres berichtete unzensuriert.at über die Beschwerde eines Vaters, der den Familienbonus Plus für das Jahr 2020 für seine drei Kinder beantragt, allerdings diesen für seine beiden Töchter nicht in voller Höhe bekommen hatte. Das Finanzministerium musste nun zugegeben, dass die Kürzung zu Unrecht erfolgt war.
Zum Sachverhalt
Die Eltern leben getrennt, und der Vater war zuerst fünf Monate Familienbeihilfe-Bezieher. Die restlichen sieben Monate war er Unterhaltszahler, da die Töchter seither bei der Mutter wohnhaft waren. Im betreffenden Bescheid des Finanzamts zur Einkommenssteuererklärung des Vaters heißt es wörtlich (inklusive Tippfehlern, Sozialversicherungsnummern von der Red. unkenntlich gemacht):

Der Familienbonus Plus steht für Unterhaltszahler nur dann ganzjährig zu, wenn die Unterhaltszahlungen für 12 Monate geleistet wurden. Für die beiden Kinder mit den Sozialversicherungsnumnmen xxxxxxxxxx sowie xxxxxxxxxx konnte dahe der FABO-Plust nur anteilig berücksichtigt werden.

Anfrage an Minister
Der Umstand, demnach der Vater Familienbeihilfe-Bezieher war, wurde komplett außer Acht gelassen. Die freiheitliche Familiensprecherin Rosa Ecker brachte anlassbezogen eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Magnus Brunner ein. In der Beantwortung wies der Minister darauf hin, dass bei einer Trennung der Eltern bzw. einem unterjährigen Wechsel des Familienbeihilfe-Beziehers besondere Verhältnisse vorliegen, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern. Er versicherte allerdings, dass auch Personen, die in einem Kalenderjahr für ein Kind zuerst Familienbeihilfe-Bezieher und dann Unterhaltszahler sind (und für das Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht), Anspruch auf den Familienbonus Plus haben.
Der Vater hat jedenfalls noch im Dezember 2021 fristgerecht gegen den Bescheid des Finanzamts Beschwerde eingelegt. Seither sind zwei Monate vergangen – ohne Reaktion des Finanzamts.

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