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10. April 2022 / 10:34 Uhr

Jetzt also doch: Massenüberwachung einfacher Bürger – mit einer klaren Botschaft

Mantraartig erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Überwachung von Kommunikationsdaten, wie sie die Vorratsdatenspeicherung vorsieht, gegen die Grundrechte verstoße. Auf bloßen Verdacht hin, weil jemand irgendwann einmal eine Straftat begehen könnte, dürften die Daten von Millionen Menschen nicht gespeichert werden, meinte der Gerichtshof noch 2014, 2016 und 2020.
Büchse der Pandora geöffnet
Doch jetzt hat der Gerichtshof klamm heimlich grünes Licht für die Massenüberwachung gegeben. In einem Urteil stellte der EuGH am Dienstag zwar fest, dass Regierungen nicht einfach so Kommunikationsdaten erheben und speichern dürfen. Aber das dürfte nur das Feigenblatt gegen kritische Fragen sein, denn die Richter öffneten – wohl im Wissen, was sie tun – die Büchse der Pandora.
Ab sofort dürfen die Regierungen in der EU nämlich ganz offiziell die Menschen überwachen und deren Kommunikationsdaten speichern, wenn auch nur konkrete Personen oder an konkreten Standorten. Und da wird es interessant: Diese Standorte sind nämlich „vielbesuchte Orte“, etwa Flughäfen und Bahnhöfe.
Einstellung gegenüber den Bürgern
Für diese Überwachung sind auch keine konkreten Anhaltspunkte auf Straftaten mehr nötig. Es reicht also der bloße Verdacht aus, jemand könnte eine Straftat begehen und zwar einschränkend im Bereich der schweren Kriminalität oder der Bedrohung der nationalen Sicherheit. Das sind jedoch sehr dehnbare Verdachtslagen, die sich beliebig auf jeden einzelnen herunterbrechen lassen.
Was bleibt: Der Bürger wird als potenzieller Straftäter betrachtet. Jetzt auch per Gerichtsurteil aus Luxemburg.

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