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Autounfall

Am Sonntag wurde eine 48-jährige Frau von einem Raser am Wiener Schottenring getötet – der mutmaßliche Todeslenker, ein syrischer Tourist aus Belgien, ist wieder in Freiheit und darf heimfahren (Symbolbild).

15. September 2022 / 10:38 Uhr

Linke Kuschel-Justiz? Syrischer Todes-Raser wieder auf freiem Fuß

Ein 26-jähriger syrischer Staatsbürger, der am vergangenen Sonntag in Wien einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, wurde überraschend aus der Haft entlassen. Ein „Justiz-Skandal“ meinen viele, doch das Gericht sieht „keine Haftgründe“.
Ermittlung wegen “grob fahrlässiger Tötung”
Der Syrer, der in Belgien lebt, sei unbescholten, so die Argumentation des Gerichts. Mit dem EU-Staat habe Österreich ein “ausgezeichnetes Rechtshilfeabkommen”, weshalb der 26-Jährige in seine belgische Heimat zurückkehren und dort den Fortgang des Verfahrens abwarten dürfe, teilte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, der Zeitung oe24 mit. Ermittelt werde gegen diese Person weiterhin wegen des Verdachts der „grob fahrlässigen Tötung“ nach Paragraph 81 Strafgesetzbuch .
48-jährige Frau tödlich verletzt
In den Kommentaren der sozialen Medien ist von „linker Kuschel-Justiz“ die Rede. Man befürchtet, dass der Syrer jetzt untertauchen und dann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Der Unfall ereignete sich am Sonntag gegen 19.45 Uhr an der Kreuzung Schottenring-Wipplinger Straße. Der Syrer fuhr mit einem PS-starken Mercedes entlang des Rings, als er zur roten Ampel bei der Wiener Börse kam. Der 26-Jährige ignorierte das Haltesignal, fuhr über die Kreuzung und krachte in den Pkw einer 48-Jährigen, die dabei tödlich verletzt wurde. Dass er dabei ein Straßenrennen gegen einen BMW fuhr, wie die Polizei und Zeugen ihm zunächst vorgeworfen hatten, stritt sowohl er, als auch der Fahrer des BMW ab.
Gericht sah bei belgischem Syrer keine Fluchtgefahr
Allerdings wurde der Unfall von einem nachkommenden Fahrzeuglenker per Video aufgezeichnet. Dessen Auswertung, die noch läuft, wird entscheidend sein. Für eine U-Haft nach einem potentiellen Strafdelikt sind in der österreichischen Rechtssprechung drei Fakten entscheidend: Fluchtgefahr, etwa bei Ausländern, Tat-Wiederbegehungsgefahr sowie Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr. Das Gericht fand offensichtlich keinen der drei Gründe ausschlaggebend, den Mann weiter in U-Haft zu behalten.

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