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Herbert Kickl / ORF

Der ORF ist per Gesetz zur objektiven und ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Bei einem Bericht über die FPÖ hielt man sich nicht daran, weshalb deren Chef Herbert Kickl sich medienrechtlich wehrte.

ORF

1. Dezember 2022 / 07:15 Uhr

„Blaue Regierungsbande“: ORF muss Verurteilung im Fernsehen vorlesen

Die FPÖ hat gegen den ORF wegen der Entgleisung einer Sprecherin im „ZIB-Magazin“ vom 9. Mai medienrechtliche Schritte angestrengt und recht bekommen.

Kickl unsachlich als Teil einer “Regierungsbande” bezeichnet

Der ORF wurde von der Kommunikationsbehörde KommAustria dafür verurteilt, die damalige freiheitliche Regierungsmannschaft unter Türkis-Blau als „blaue Regieurngsbande“ bezeichnet zu haben. Die KommAustria stellte fest, dass durch die Moderation des Beitrags im „ZIB-Magazin“, ORF 1, Herbert Kickl unsachlich als Teil einer „Regierungsbande“ bezeichnet wurde und der ORF dadurch das Objektivitätsgebot (§ 4 Abs 5 Z 3 iVm § 10 Abs 7 und § 18 Abs 1 ORF-G ) verletzt hat.

Urteil muss im ORF verlesen werden

Die Entscheidung der KommAustria ist durch Verlesung an einem Werktag um 20.00 Uhr auf ORF 1 bekanntzumachen und zusätzlich für die Dauer von sieben Tagen in der TVthek des ORF abrufbar zu halten. Im Bescheid der KommAustria findet sich auch der Text, den der ORF zu verlesen hat – er lautet:

Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: In der Sendung „ZIB-Magazin“ wurde am 09.05.2022 und in Folge durch Bereitstellung der Sendung zum Abruf für sieben Tage auf http://tvthek.orf.at im Rahmen eines Beitrags über den Rücktritt von Regierungsmitgliedern Herbert Kickl unsachlich als Teil einer „Regierungsbande“ bezeichnet. Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen.

Der ORF kann gegen das Urteil binnen vier Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben.

Bericht über Regierungswechsel

Wie berichtet, blickte die Beitrags-Gestalterin über die Rücktritte der beiden ÖVP-Ministerinnen Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck auch auf den Regierungswechsel nach dem Scheitern von Türkis-Blau zurück und sagte wörtlich:

Mit Ibiza wird es turbulent. Die Tapentür beim Bundespräsidenten – sie schwingt, sie schwingt. Regierungsmitglieder kommen und gehen. Erst der Vizekanzler, ihm folgt – nicht ganz freiwillig – der Innenminister und mit ihm die ganze blaue Regierungsbande.

Freiheitliche ließen sich das nicht gefallen

FPÖ-Chef Kickl und FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker sprachen damals von einer „Entgleisung des öffentlich-rechtlichen ORF“. In einer Aussendung sagten beide:

Wir werden uns das sicher nicht gefallen lassen. Dieser unglaubliche Eklat wird auch in den ORF-Gremien zu diskutieren sein. Wir werden eine Beschwerde bei der KommAustria einreichen und prüfen darüber hinaus weitere medienrechtliche Schritte. Der ORF hat einen per Gesetz klar definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der ORF ist per Gesetz zur objektiven und ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Der in diesem redaktionellen Beitrag verwendete Begriff „RegierungsBANDE“ für freiheitliche Minister widerspricht ja wohl ganz klar dem Objektivitätsgebot.

Die Kommunikationsbehörde KommAustria sah das auch so, weshalb es nun zur noch nicht rechtskräftigen Verurteilung des ORF kam.

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