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Neos-Politikerin Krisper hat spezielle Sorgen in Krisenzeiten: Sie wollte wissen, wie es mit den Familienleistungen für ukrainische Vertriebene aussieht.

8. Dezember 2022 / 08:16 Uhr

Während Österreicher in die Armut abgleiten: Neos sorgen sich um Kindergeld für Ukrainer

Die Neos haben wieder einmal besondere Sorgen. Ihre Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper befragte Finanzminister Magnus Brunner und Familienministerin Susanne Raab (beide ÖVP), wo die Familienbeihilfe sowie das Kinderbetreuungsgeld für Geflüchtete aus der Ukraine bleibe.

Asylwerber vs. Vertriebene

Dazu muss festgehalten werden: Fremde aus der Ukraine gelten – sofern sie keinen Antrag auf internationalen Schutz stellen – als sogenannte Vertriebe. Sie unterscheiden sich dadurch von den Asylwerbern. Asylwerber landen in der Grundversorgung und haben Anspruch auf Quartier, Verpflegung, Krankenversicherungsschutz, Taschengeld und weitere Leistungen. Asylwerber haben allerdings keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.

Warum Grundversorgung UND Kindergeld?

Vertriebene aus der Ukraine dürfen allerdings ebenfalls die Grundversorgung beanspruchen. Zusätzlich erhalten sie auch noch aufgrund mehrheitlicher Entscheidungen im Parlament – die FPÖ stimmte dagegen – bei entsprechender Antragstellung Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als auf diese Weise Vertriebene gegenüber Asylwerbern bevorzugt werden. Es kommt zu einer vollkommen unangebrachten Doppelförderung von Kindern aus der Ukraine.

Wenn die Technik nicht wäre…

Die Umsetzung der Rechtsgrundlage, vor allem auch der technischen Art, dauerte allerdings Monate, womit zwar 8.031 ukrainische Staatsangehörige ab März 2022 einen Antrag auf Familienbeihilfe gestellt haben. Jedoch hat das Finanzamt erst seit September dieses Jahres die technische Möglichkeit zur Bearbeitung, weshalb nur 249 Ukrainer tatsächlich vermerkt wurden. 179 Anträge wurden bisher bearbeitet, heißt es.

Keine Übersetzung

Ein weiteres Pech für die Ukrainer: Es gab keine Übersetzungsleistungen der Finanzverwaltung. Gleiches gilt für das Kinderbetreuungsgeld, das die Krankenkassen bezahlen müssen. Die Wiener Linien können sich daran ein Beispiel nehmen. Noch immer gibt es die mittlerweile als nervtötend empfundenen Durchsagen in ukrainischer Sprache.

Anträge anscheinend verfallen

Weiters wird festgehalten, dass, wenn allgemeine Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt seien, keine Familienbeihilfe bzw. keine Familienbeihilfe ab März 2022 gewährt werden konnte. Beim Kinderbetreuungsgeld wird betont, dass dieses nur rückwirkend 182 Tage ab Antragstellung gilt. Wie viele Ukrainer die Leistung beantragt haben, wurde nicht beantwortet. Offensichtlich hat die technische Umsetzung bei den Krankenkassen derart lange gedauert, dass alle Anträge gegenstandslos geworden sind, womit kein Kinderbetreuungsgeld an ukrainische Vertriebe ausbezahlt werden dürfte. Manchmal hat der Amtsschimmel auch seine Vorteile…

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