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Bei Verstorbenen, die nachträglich den Klimabonus erhalten haben, geht diese Leistung laut Gewessler in den Nachlass über.

2. Jänner 2023 / 16:18 Uhr

So „profitieren“ Tote vom grünen Klimabonus

Der Klimabonus in der Höhe von 500 Euro, der an jede Person bezahlt wurde, wenn sie mindestens 183 Tage mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet war, sorgt immer wieder für Wirbel. Nicht nur Häftlinge und Asylwerber erhielten das Geld. Der Bonus wurde auch an Personen bezahlt, die bereits verstorben sind. Wie viele Verstorbene es gab, weiß die für Klimaschutz zuständige grüne Ministerin Leonore Gewessler genauso wenig wie die Anzahl der Häftlinge und Asylwerber. Die Daten können nicht erfasst werden.

Klimabonus landet im Nachlass

Allerdings ließ Gewessler aufgrund einer Anfrage des freiheitlichen Generalsekretärs Michael Schnedlitz wissen, dass sollte eine Person nach Entstehen des Anspruchs und vor Auszahlung versterben, der Anspruch in den Nachlass übergehe. Somit dürfte ein Teil der Begräbniskosten abgedeckt werden, wenn der Nachlass sehr gering ausgefallen ist. Tote „profitieren“ daher vom Klimabonus, wenngleich sie zu Lebzeiten nichts davon hatten. Umgekehrt allerdings dürfte der Klimabonus vererbt werden können, falls der Verstorbene genug Vermögen hatte. Der Logik folgend dürfte ein Erbberechtigter, sofern er nicht schon für sich selbst den Klimabonus erhalten hat, einen zweiten Klimabonus erhalten.

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