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Rechtsansichten .- Susanne Fürst

Susanne Fürst über das Stillhalteabkommen in der Causa Teichtmeister und die verwerfliche Verteidigungsstrategie des pädophilen Schauspielers.

17. Jänner 2023 / 13:04 Uhr

Causa Teichtmeister: Wenn ein Gutmensch ein „rein digitales Delikt“ begeht

Am 13. Jänner 2023 wurde berichtet, dass gegen den österreichischen Bühnen- und Filmschauspieler Florian Teichtmeister Anklage wegen Besitzes von kinderpornografischem Material erhoben wurde. Der Prozess ist nach eineinhalb Jahren Ermittlungen und einer Hausdurchsuchung im Sommer 2021 für den 8. Februar anberaumt.

Gastkommentar von Susanne Fürst

Auf 22 Datenträgern soll Teichtmeister 58.000 Fotos und Filme mit Abbildungen von schwerem sexuellen Missbrauch von Unter-14-Jährigen gespeichert haben. Die Inhalte habe er über einen Zeitraum von 13 Jahren (2008 bis 2021) aus dem Darknet heruntergeladen, auf Mobiltelefonen, Laptops und USB-Sticks gespeichert und zu Hause gehortet. Zudem habe er an Drehorten Fotos von minderjährigen Darstellern angefertigt und diese zu Collagen mit pornografischen Sprechblasen arrangiert. Nicht – bzw. noch nicht – zur Anklage kommen weitere Vorwürfe wegen gefährlicher Drohung und Gewalt gegen die (Ex-)Lebensgefährtin des Schauspielers und wegen Besitzes von Suchtmitteln in erheblichem Ausmaß.

Eine Karriere als fester Bestandteil der Kulturschickeria

Der 43-jährige Teichtmeister war in den vergangenen zwanzig Jahren auf den Wiener Bühnen und in ORF-Produktionen höchst präsent und ist Träger mehrerer Kulturpreise. Er hatte zahlreiche Rollen im Theater an der Josefstadt und war Mitglied im ständigen Ensemble des Burgtheaters. Er spielte in den Fernseh-Serien „Kommissar Rex“, „SOKO Kitzbühel“ oder „Tatort“ mit, und aktuell war er in der Co-Produktion von ZDF und ORF „Die Toten von Salzburg“ und im Sisi-Film „Corsage“ zu sehen. Als ständigen Gast bei Society Events wie den Salzburger Festspielen und bei diversen Kunst- und Kultur-Galas kann man ihn getrost als Liebling der Kulturschickeria und als „Gutmensch“ bezeichnen. 2016 las er im Parlament bei einem Staatsakt zum Thema Missbrauch Texte geschändeter Kinder. Sich selbst bezeichnete er in einem Interview als „Wahrheitssucher.“

Die Verteidigungstaktik: „Ein rein digitales Delikt“

Die Anklage gegen Teichtmeister stützt sich auf § 207a des Strafgesetzbuches, wonach das Verschaffen und Besitzen einer pornografischen Darstellung einer unmündigen Person mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist. Verfassungsrichter und Medienanwalt Michael Rami übernahm die prozessbegleitende Medienarbeit („Litigation-PR“) und trat mit einer öffentlichen Erklärung die mediale Berichterstattung los:

Florian Teichtmeister wird sich im Hauptverfahren schuldig bekennen. Er war im gesamten Ermittlungsverfahren geständig, hat immer mit den Behörden kooperiert und befindet sich seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten.

Und weiter:

Er übernimmt somit die volle Verantwortung für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, möchte aber festhalten, dass ihm ein rein digitales Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbare Handlungen gegen Menschen gesetzt hat.

Verteidigungsstrategie ist verwerflich und empörend

Er habe also durch seine Handlungen keine Menschen geschädigt, betont der Anwalt. Gewiss: Ein Rechtsanwalt hat seinen Mandanten stets im besten Licht zu zeigen und alle Milderungsgründe darzulegen. Das ist seine Aufgabe und nicht vorwerfbar. Doch eine Reihe von Punkten in der Aussage des Anwalts sind nicht nur widersprüchlich, sondern sie gehen über das Übliche hinaus. Sie sind zum Teil verwerflich und empörend.

Zur Klärung der Tat werden die behauptete Kooperation und das Geständnis des Angeklagten wohl nicht viel beitragen. Die Polizisten hätten das Datenmaterial, das anscheinend unter seinem Bett gelagert war, wohl auch ohne Teichtmeisters Hilfe gefunden, und ein Leugnen ist bei dieser Sachlage nahezu zwecklos.

Teichtmeister übernimmt gar keine Verantwortung

Wenn Anwalt Rami jetzt behauptet, Teichtmeister “übernehme für seine Taten die volle Verantwortung”, und gleichzeitig beteuert, der Verdächtige habe ein “rein digitales Delikt” begangen und dadurch “keine Menschen geschädigt”, ist das empörend. Dies bedeutet nämlich im Gegenteil: Teichtmeister übernimmt

gar keine Verantwortung. Er stellt sich als Opfer seiner seelischen Probleme und seiner Sucht dar und bestreitet die Beteiligung an der sexuellen Ausbeutung von Kindern in Form von Konsumation der abscheulichen Inhalte.

Ich habe ja nur geschaut!

„Ich habe ja nur geschaut – und nichts gemacht“, ist die gängige feige Ausrede und Bagatellisierung beim Delikt des Besitzes von Kinderpornografie. Hat sich Herr Teichtmeister einmal die Frage gestellt, wie diese Fotos und Filme zustande kommen?

Sie kommen ausschließlich durch Abbilden und Filmen eines REALEN Missbrauchs oder einer ECHTEN Vergewaltigung von Kindern jeden Alters zustande. Dies ist der entscheidende Punkt. Denn Erwachsene können – auch noch so ekelhafte – Rollen in Pornofilmen freiwillig spielen, aber Kinder nicht. Sie sind keine Schauspieler in diesen Aufnahmen, sondern Opfer. Jedes Foto, jeder Film dieser Art ist zwangsläufig Missbrauch. Sich die Vergewaltigungen oder pornografischen Darstellungen von Minderjährigen „bloß anzusehen“, ist eine Beteiligung an einem sexuellen Missbrauch. Eine persönliche körperliche Beteiligung ist dazu nicht nötig.

Teichtmeister ging laut den Ermittlungsergebnissen mit erheblicher krimineller Energie vor, denn er besorgte sich über Jahre hinweg das Filmmaterial im Darknet, wo es einen schwunghaften Handel mit solchen Inhalten für Insider gibt. Er speicherte diese Inhalte ab und sammelte und hortete sie über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren.

Je mehr schauen, umso mehr Kinder werden zu Opfern

Oft genug kommen die gezeigten Kinder aus desolaten sozialen Verhältnissen, sind Opfer von Menschenhandel, und meist werden die Filme in armen Ländern hergestellt. Es handelt sich aufgrund der großen Nachfrage durch Personen wie Teichtmeister um ein lukratives Geschäftsmodell weltweit vernetzter Syndikate. Und je größer die Nachfrage, desto mehr Angebot und mehr Opfer gibt es.

Jeder Konsument macht sich als Unterstützer dieser Branche zum Mittäter. Dieser Umstand war der Grund, warum man auch den reinen Besitz von Kinderpornografie – nicht nur die Herstellung und den Handel – im Jahr 2009 strafbar machte. Völlig zu Recht, denn jeder einzelne Konsument, jeder Aufruf, jede einschlägige Suche, regt die Produktion an.

Und alleine Herr Teichtmeister regte wohl mit seinem 23.000 Gigabyte (!) umfassenden gesammelten Material eine Reihe von Produktionen an und er schädigte eine Menge Kinder. Doch Teichtmeister – oder sein Anwalt – denken keine Sekunde an die Opfer. Er selbst denkt nur an sich und meint, die Illegalität habe ihm einen Kick gegeben und an seine Grenzen geführt(!)

Reaktion der Schickeria – „Man konnte es ja nicht wissen“

Nach dem allgemeinen Bekanntwerden der Vorwürfe am 13. Jänner 2023 gab das Burgtheater folgende Erklärung ab:

Mit großem Entsetzen haben wir durch die Medien von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren. Die Presseerklärungen seiner Anwälte sprechen von „geständig“ und „schuldig bekennen“, es besteht für uns daher kein Zweifel, dass wir mit sofortiger Wirkung Florian Teichtmeister entlassen. Bis zum heutigen Tag lagen uns keine Grundlagen für eine arbeitsrechtliche Konsequenz vor, es gilt in Österreich die Unschuldsvermutung.

Auch der ORF „nimmt mit sofortiger Wirkung von der Herstellung und Ausstrahlung von Produktionen mit Florian Teichtmeister Abstand“.

Tatsächlich gibt es in Österreich zu Recht die Institution der Unschuldsvermutung.

Vorwürfe seit 2021 bekannt, aber man glaubte dem Beschuldigten

Allerdings musste der damalige und heutige Burgtheater-Direktor Martin Kušej mittlerweile zugeben, dass er von den Vorwürfen konkret bereits im September 2021 (!) erfahren und die Bundestheater-Holding darüber informiert hatte. Es seien Gespräche mit Teichtmeister, weiteren Mitgliedern und der Ensemble-Vertretung geführt worden. Teichtmeister habe darin alle Vorwürfe glaubhaft bestritten und als Racheaktion seiner Ex-Lebensgefährtin dargestellt. Parallel dazu kooperierte er nach den aktuellen Angaben seines Anwalts mit den Ermittlern und gestand alle Vorwürfe (!). Seit Sommer 2022 gab es wiederum vermehrt Medienberichte, und niemand im ORF oder im Burgtheater reagierte. Man beschäftigte den Schauspieler und Gutmenschen weiter, gab ihm tragende Rollen und riskierte damit, den Ruf des weltberühmten Burgtheaters zu beschädigen.

Seltsames Stillhalteabkommen gegenüber sonst so gut informierten Medien

Doch von alldem will man nichts gewusst haben in der – grundsätzlich sehr gut „verhaberten“ – Schickeria. Was wusste die grüne Kunst-Staatssekretärin Andrea Mayer, was wusste der für Kultur zuständige Vizekanzler Werner Kogler? Während sonst bei Ermittlungen gegen Prominente und Politiker – insbesondere wenn es sich um „Nicht-Linke“ handelt – die Medien häufig noch vor den Beschuldigten über sämtliche relevanten Details in Kenntnis gesetzt werden, dürfte in diesem Fall ein merkwürdiges „Stillhalteabkommen“ gegolten haben.

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin und seit 2017 Nationalratsabgeordnete der FPÖ. Im Freiheitlichen Parlamentsklub ist sie Obmann-Stellvertreterin und für die Bereiche Verfassung, Menschenrechte und Geschäftsordnung verantwortlich. Zudem vertritt sie die FPÖ im parlamentarischen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Fürst schreibt für „unzensuriert“ die Kolumne „Rechtsansichten“.

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