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Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper will das Ende der Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger, die sich in Österreich niederlassen wollen. Dem Sozialtourismus wäre dadurch die Türe geöffnet.

30. März 2023 / 12:12 Uhr

Irr: Neos wollen Ausländerzugang nach Österreich erleichtern

Man kann sich wirklich nur wundern: Geht es nach den Neos, allen voran der Nationalratsabgeordneten Stephanie Krisper, dann soll es für Bürger aus dem EWR-Raum noch weniger Hürden geben, um sich in Österreich niederlassen zu dürfen. Ein entsprechender Antrag wurde jüngst im Nationalrat eingebracht.

Grundsätzlich darf sich ein Unionsbürger drei Monate lang in einem anderen Staat aufhalten, ohne dass gewisse Auflagen zu erfüllen sind. Was die Person nicht darf: die Sozialhilfeleistungen dieses Staates zu fordern. Dennoch ist allein der Umstand, dass Personen drei Monate lang keine wesentlichen Auflagen erfüllen müssen, wenn sie woanders einen Aufenthalt haben als im Wohnstaat, sehr bedenklich.

Anmeldebescheinigung und Vermögen

Wer allerdings länger als drei Monate in einem anderen Staat als seinem bisherigen Wohnstaat leben will, der braucht in Österreich eine Anmeldebescheinigung. Und diese wird erst ausgestellt, wenn der Antragssteller über einen Krankenversicherungsschutz verfügt und derart vermögend ist, dass die Person für sich selbst und seine Familienangehörigen sorgen kann, ohne dass sie auf Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats angewiesen ist.

In der Regel sind Personen ausreichend vermögend, wenn sie in Österreich erwerbstätig sind und sich somit auch um ihre Familienangehörigen, wie eben ihre Kinder, kümmern können, ohne dass der Bezug von Sozialhilfeleistungen notwendig ist. Es kann aber auch Penionisten geben, die eine ausreichend hohe Pension beziehen. Personen, die Voraussetzungen für den Bezug einer Anmeldebescheinigung nicht erfüllen, erhalten das Dokument nicht bzw. dürfen ausgewiesen werden.

Fünf Jahre Wartefrist

Erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich dürften die Unionsbürger einen Daueraufenthalt beantragen, womit auch die Türe zu den Sozialhilfeleistungen offensteht. Die Neos jedoch wollen die Abschaffung der Anmeldebescheinigungen für EWR-Bürger, obwohl es laut EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38 sehr wohl legitim ist, wenn Staaten solche Anmeldebescheinigungen im Gesetz verankern.

Wollen die Neos vielleicht außerdem, dass jeder Unionsbürger, sobald er den ersten Schritt nach Österreich setzt, die hiesigen Sozialhilfeleistungen erhalten darf? Was sich die Rosaroten dabei gedacht haben, bleibt fraglich.

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