Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Volksanwalt Bernhard Achitz und AK-Präsidentin Renate Anderl kritisieren, dass eine Familie seit acht Jahren um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen muss. Die FPÖ fordert vom Familienministerium volle Aufklärung.

22. Mai 2023 / 14:04 Uhr

Wirbel um „Weisungskatalog“ beim Kinderbetreuungsgeld

Die Arbeiterkammer und die Volksanwaltschaft üben heftige Kritik am Familienministerium. Kritisiert wird dabei eine interne Arbeitsanweisung zum Kindergeldbetreuungsgeldgesetz, die dazu führen soll, dass Eltern das Leben schwer gemacht wird. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nahm in Form von ÖGK-Arbeitnehmer-Obmann Andreas Huss ebenfalls zum „Weisungskatalog“ kritisch Stellung. Und auch die FPÖ übt Kritik.

Seit acht Jahren Rechtsstreit

Unzensuriert hat immer wieder über die zahlreichen Probleme beim Kinderbetreuungsgeld aufmerksam gemacht. Seit acht Jahren verweigert die Krankenkasse einer Familie die Auszahlung. Die Tochter ist übrigens ebenfalls schon acht Jahre alt. Die Familie wohnte einst im Königreich der Niederlande und zog dann nach Österreich. Der Vater hatte zum damaligen Zeitpunkt allerdings in den Niederlanden ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer Universität. Somit müssten die Niederlande bezahlen. Nach den niederländischen Rechtsvorschriften jedoch hat die Familie keinen Anspruch auf das dortige Kinderbetreuungsgeld.

Trotz zwei Niederlagen Revision eingebracht

Und dennoch will auch Österreich kein Kinderbetreuungsgeld bezahlen. Die Familie hat deshalb geklagt und in den ersten beiden Instanzen Recht bekommen. Allerdings haben die Behörden neuerlich Revision eingebracht. Der Fall liegt somit beim Oberstern Gerichtshof (OGH).

Dem nicht genug, würde es seit 2017 eine interne Arbeitsanweisung des damaligen Bundesministeriums für Familien und Jugend geben. Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer haben einen Auszug der Vorderseite und einer zweiten Seite, die bereits in einer Missstands-Feststellung erwähnt wird, an die Medienvertreter bei einer Pressekonferenz verteilt. Das Familienministerium will aber anscheinend den ganzen Text geheim halten, weshalb die Veröffentlichung untersagt wird. Damals war Sophie Karmasin zuständige Ministerin (ÖVP), die sich derzeit übrigens in anderer Sache vor Gericht verantworten muss.

Unionsrecht wird gebrochen

Arbeiterkammer und Volksanwaltschaft kritisieren die Vorgaben des Ministeriums dahingehend, dass die Krankenversicherungsträger nicht die Vertreter der Eltern sein dürfen und daher die Träger keinen Kontakt zu den ausländischen Behörden zu suchen haben, wenn Eltern mit diesen Probleme haben. Tatsächlich widerspricht dies dem Unionsrecht.

Österreich vertritt die Ansicht, dass die Niederlande zuständig seien. Laut Unionsrecht hätten die österreichischen Behörden den Antrag an die ausländischen Behörden weiterleiten müssen. Selbst bei einer Uneinigkeit sei vorläufig eine Familienleistung zu zahlen.

ÖGK-Mitarbeiter angezeigt

ÖGK-Vertreter Huss wiederum teilte in einer Aussendung mit: „Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist es für unsere Mitarbeiter nicht möglich, eine kundenfreundliche Beratung anzubieten. Vielmehr gibt es mittlerweile sogar Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft aus dem Familienministerium gegen ÖGK-Mitarbeiter, die Versicherten-orientiert entscheiden wollten.“ Es habe auch vor kurzem ein Gespräch von Vertretern der ÖGK mit dem Familienministerium gegeben. Letzteres soll kein Interesse an einer Aufklärung gezeigt haben.

FPÖ-Ecker fordert volle Aufklärung

Gegenüber unzensuriert zeigt sich die freiheitliche Familiensprecherin Rosa Ecker entsetzt. Sie fordert volle Aufklärung über die Schikanen beim Kinderbetreuungsgeld, die vom Familienministerium geordert sein sollen. Sie will diesbezüglich parlamentarisch mit Anfragen aktiv werden. Ecker war übrigens in der Vergangenheit mehrmals mit Initiativen tätig, um über das Kinderbetreuungsgeld zu informieren. Und sie stellt klar, dass es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nicht geben würde, wären Familienleistungen kein Bestandteil im Unionsrecht.

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