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Alma Zadić (Grüne) sieht in der Verwendung weiblicher Begriffe in Gesetzestexten einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit.

28. Juli 2023 / 20:15 Uhr

“Männer mitgemeint”: Spott und Kritik an grüner Zadic für gegendertes Gesetz

In einem Gesetzesentwurf der grünen Justizministerin Alma Zadić sind jetzt „Männer mitgemeint“.

Trockene Materie Kapitalgesellschaften

Der Text zu einem Bundesgesetz über „flexible Kapitalgesellschaften“ ist in weiblicher Form gehalten. In dem elfseitigen Text ist jetzt unter anderem von „Gesellschafterinnen“, „Geschäftsführerinnen“ und „Gründerinnen“ die Rede. Dass damit auch Männer (und „alle Geschlechter“) mitgemeint sein sollen, wird in Paragraf 27 der an sich unspektakulären Vorlage erwähnt, in der es heißt:

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Linker Zeitgeist

Zadić sagte dazu, dass die weibliche Form in dem Gesetzestext „zu mehr Geschlechtergerechtigkeit“ führe, schließlich würde die Sprache Denken und Wahrnehmung beeinflussen.

Mit dem Entwurf für die flexible Kapitalgesellschaft haben wir zum ersten Mal ein Gesetz vorgestellt, das rein in der weiblichen Form geschrieben ist. Das war mir wichtig, denn damit machen wir die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer.

Kritik von Koalitionspartner, Opposition und Verfassungsjuristen

Kritik kommt sowohl vom Koalitionspartner als auch aus der Opposition: ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker meinte, er wüsste nicht, welchen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit man leiste, in dem man das, was man kritisiert, „einfach umdreht“.

Ebenso wenig Verständnis für die auch grammatikalisch völlig unsinnige Idee der Justizministerin hat man in der FPÖ: „Dass man sich mit so etwas befasst, ist lächerlich“, sagte etwa die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

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Gegenwind kommt auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der Paarformen (also zum Beispiel „Gründerinnen und Gründer“) empfiehlt. Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht darin den „Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes“.

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