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Sebastian Kurz

Sebastian Kurz wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vor dem U-Ausschuss mutmaßlich falsch ausgesagt zu haben.

18. August 2023 / 14:25 Uhr

Anklage gegen Kurz zeigt die Wichtigkeit der Wahrheitspflicht vor dem U-Ausschuss

Die Anklage gegen den früheren ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz zeige die Wichtigkeit der Wahrheitspflicht vor dem U-Ausschuss und auch, dass die Justiz unabhängig von der ÖVP arbeiten könne, sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker heute, Freitag, in einem Video-Beitrag.

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Mutmaßliche Falschaussage

Die Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage gebe ihm Vertrauen in die Justiz, so Hafenecker. Er vermute, dass diese Causa nur die Spitze des Eisberges sei, für das sich Sebastian Kurz verantworten werde müssen. Und eines zeige der aktuelle Fall noch: Der Vorschlag von Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), die Wahrheitspflicht vor dem Untersuchungsausschuss aufzuheben, also vor dem Untersuchungsausschuss lügen zu können, würde das schärfste parlamentarische Schwert, nämlich den U-Auschuss, stumpf machen. Genau deshalb habe sich die FPÖ ganz klar dagegen ausgesprochen, auch um den ÖVP-Spitzenpolitikern, die sich das Land zu eigen machen, das Handwerk zu legen.

Zwei weitere Anklagen

Heute, Freitag, ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Strafantrag gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz nach langem Hin und Her eingebracht worden. Er soll, so der Vorwurf, im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss falsch darüber ausgesagt haben, inwieweit er in die Pläne rund um die Staatsholding ÖBAG eingebunden war. Auch Bernhard Bonelli, Kurz’ damaliger Kabinettschef im Bundeskanzleramt, wird wegen des Verdachts auf Falschaussage angeklagt, ebenso wie die vormalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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