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War das NetzDG schon politisch wie juristisch äußerst umstritten, wird die “Regulation” großer Internetportale mit den neuen EU-Vorschriften jetzt noch rigoroser durchgeführt.

25. August 2023 / 15:10 Uhr

DSA ersetzt das NetzDG: Neues Zensurgesetz der EU tritt heute in Kraft

Ab heute, Freitag, fallen die größten sozialen Netzwerke und Suchmaschinen unter den umstrittenen “Digital Services Act” (DSA) der Europäischen Kommission. Das Ziel des EU-Gesetzes ist die Zensur unliebsamer Inhalte auf den größten Plattformen. Hierfür sind zuerst einmal alle EU-Staaten verpflichtet, für die Entfernung der vermeintlich illegalen Inhalte im Netz eigene Behörden einzuführen, die für Plattformen und Dienste bis zu einer gewissen Größe zuständig sind.

Größte Plattformen werden jetzt direkt aus Brüssel zensiert

Der DSA gilt vor allem für besonders große Plattformen wie Facebook, YouTube, den Messenger Telegram – aber auch viele Google-Dienste und sogar Wikipedia müssen von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten der EU “reguliert” werden. Der DSA enthält dabei einen abgestuften Pflichtkatalog, der sich an den Nutzerzahlen der Portale orientiert: Nutzen mehr als 45 Millionen Menschen einen Dienst – z.B. Facebook oder X (vormals Twitter) – ist die Kommission dafür zuständig, bei kleineren Diensten die nationalen Regulationsbehörden. Das Gesetz enthält umfangreiche europaweite Zensurregelungen für die tatsächlich und potenziell rechtswidrigen Inhalte, auch Transparenzregeln, mögliche Konsequenzen für Regelverstöße und die Möglichkeit der Nutzer zur Beschwerde gegen die Entscheidungen der Plattformbetreiber sind im DSA enthalten.

Hohe Strafen für Plattformbetreiber

Mit dem DSA endet auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in den meisten Bereichen, zumindest für die größten Plattformen – das neue EU-Gesetz geht sogar noch deutlich weiter als sein deutsches Pendant und enthält nicht nur die Paragrafen des Strafgesetzbuches, sondern auch Vorschriften zu anderen möglichen Rechtsverstößen, zum Beispiel gegen das Urheberrecht. Zwar enthält der DSA keine konkreten Fristen für die Löschung von unerwünschten Inhalten, jedoch kann eine zu langsame Entfernung für die Betreiber noch teurer werden als beim NetzDG; bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes können hierfür als Strafe verhängt werden, was bei einigen Konzernen bereits einen erheblichen Teil des Gewinns ausmachen kann.

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